Berlin - Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, wie etwa Dividenden oder Zinserträgen, sondern nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Diese Regelung hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig (Az...