Die Energiepreispauschale von 300 Euro, die viele Arbeitnehmer, Auszubildende oder auch Minijobber zum 1. September über ihren Lohn erhalten haben, ist in bestimmten Fällen pfändbar. Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt (Az.: 66 IN 90/19), auf den das Portal «anwaltauskunft...