Wer Unterhalt an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten zahlt, kann die Leistungen bis zu einem gewissen Umfang als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das geht sogar schon im Trennungsjahr, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler...