Wohnungsüberlassung nach Trennung kann Steuerlast mindern

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Nimm du Sie! Wer dem Ex-Partner nach der Trennung eine gemeinsam gekaufte Wohnung überlässt, kann diese Leistung steuerlich geltend machen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Nimm du Sie! Wer dem Ex-Partner nach der Trennung eine gemeinsam gekaufte Wohnung überlässt, kann diese Leistung steuerlich geltend machen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Unterhaltsleistungen können steuerlich abzugsfähig sein. Auch der Gegenwert einer überlassenen, aber gemeinsam gekauften Wohnung kann in der Steuererklärung Berücksichtigung finden.

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