Berlin - Seit 1. April 2019 dürfen Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Zunächst waren dem Angebot enge Grenzen gesetzt: In einem Quartal durfte höchstens 20 Prozent der Leistung per Video erbracht werden und es...