Krankenkasse lehnt Antrag ab: Widerspruch kann sich lohnen

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Will die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bewilligen, können Versicherte Widerspruch einlegen - am besten mit Begründung, damit der Antrag neu geprüft werden kann. - © Alexander Heinl/dpa-tmn
Will die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bewilligen, können Versicherte Widerspruch einlegen - am besten mit Begründung, damit der Antrag neu geprüft werden kann. (© Alexander Heinl/dpa-tmn)

Eine Kur, eine Psychotherapie oder ein Rollstuhl: Einige Leistungen muss man bei der Krankenkasse beantragen. Lehnt die Versicherung ab, sollte man aber nicht direkt aufgeben.

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