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Ausgefallener Reiseführer berechtigt zur Minderung

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Justizia - © Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn
Urteil: Fehlt die versprochene Reiseleitung, können Urlauber den Reisepreis mindern. (© Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn)

Wer eine geführte Reise bucht, kann darauf setzen, vor Ort von einer Reiseleitung betreut zu werden. Wenn diese überfordert ist, kann das ein Mangel sein.

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