Nicht voreilig stornieren oder umbuchen

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Droht ein Streik, ist er aber noch nicht offiziell verkündet, sollten Urlauber Ruhe bewahren und nicht frühzeitig selbst umbuchen oder stornieren. Sie könnten auf den Kosten sitzen bleiben. (© Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)

Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber das Recht auf einen Ausgleich. Anders sieht es aus, wenn der Streik noch nicht bestätigt, aber sehr wahrscheinlich ist.

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