EuGH: Entschädigung auch bei verspäteten Anschlussflügen

Regina Wank

  • 0
Fluggäste können bei Verspätungen auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht. Das gilt zumindest bei einheitlichen Tickets, die diese Teilflüge umfassen. - © Paul Zinken/dpa
Fluggäste können bei Verspätungen auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht. Das gilt zumindest bei einheitlichen Tickets, die diese Teilflüge umfassen. (© Paul Zinken/dpa)

Ab in den Urlaub - doch dann hat der Flieger Verspätung oder fällt gleich ganz aus. Diese Erfahrung mussten gerade im Sommer viele Menschen machen. Das höchste europäische Gericht stärkt nun erneut die Rechte von Fluggästen.

Weiterlesen mit LZplus

Noch kein LZplus?

Als Neukunde können Sie LZplus 30 Tage für nur 99 Cent testen.

Jetzt ausprobieren!


Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.