Reiseveranstalter pleite: Wie gibt es Geld zurück?

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Rettungsschirm bei einem geplatzten Urlaub: der Reisesicherungsschein. Ohne ihn ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg. - © Christin Klose/dpa-tmn
Rettungsschirm bei einem geplatzten Urlaub: der Reisesicherungsschein. Ohne ihn ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Es ist zum Glück selten, und dennoch sollten Urlauber dagegen abgesichert sein: eine Insolvenz des Reiseveranstalters. Dabei kommt es auf ein relativ unscheinbares Dokument an.

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