Bei Buchung einer Pauschalreise sollte man darauf achten, dass der Reisebestätigung ein Reisesicherungsschein beigefügt ist. Denn dieser schützt bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters. Zwar kommt das nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer nur selten vor...