Wenn Flugportale mit Abtretung der Passagierrechte abzocken

veröffentlicht

  • 0
Buchen bei einem Flugportal - © Foto: Ralf Hirschberger
AGB genau prüfen: Einige Flugportale sichern sich einen Anteil von Entschädigungen, die Airlines bei Verspätungen oder Ausfällen zahlen. (© Foto: Ralf Hirschberger)

Wer bei einem Flugportal bucht, sollte die AGB gründlich studieren. Denn möglich ist es, dass Portalbetreiber bei Entschädigungen durch die Airlines einen Anteil fordern.

Weiterlesen mit LZplus

Noch kein LZplus?

Als Neukunde können Sie LZplus 30 Tage für nur 99 Cent testen.

Jetzt ausprobieren!


Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.