Zug- und Flugtickets nicht genutzt? Das können Sie jetzt tun

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Wer sein Zugticket online gekauft hat, kann die Erstattung des Kaufpreises auch über die «DB-Navigator»-App beantragen. - © Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Wer sein Zugticket online gekauft hat, kann die Erstattung des Kaufpreises auch über die «DB-Navigator»-App beantragen. (© Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Am Superstreiktag ging auf den Gleisen und den Rollfeldern fast nichts mehr. Jetzt ist die Frage: Später reisen oder Geld zurück? Die Wahl will mitunter gut überlegt sein.

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