Gericht: Umgangsrecht kann auch für Hunde gelten

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Wurde der Hund gemeinsam während der Partnerschaft angeschafft, können beide Partner nach einer Trennung zurecht den Umgang mit dem Tier verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor. - © Christin Klose/dpa-tmn
Wurde der Hund gemeinsam während der Partnerschaft angeschafft, können beide Partner nach einer Trennung zurecht den Umgang mit dem Tier verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Der Begriff Umgangsrecht kommt ursprünglich aus dem Familienrecht. Doch trennt sich ein Paar, kann sich die Umgangsfrage auch um einen Hund drehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal.

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