Bielefeld/Vlotho. Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aus Vlotho bleibt weiterhin in Haft. Auch wenn die 91-Jährige am 7. Mai zwei Drittel der von Landgericht Verden verhängten zweijährigen Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede abgesessen hat, wird sie nicht freikommen. Dann greift die nächste Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Volksverhetzung, die das Landgericht Detmold gegen die Witwe verhängt hat. Der Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hegt Zweifel, dass Ursula Haverbeck jemals vorzeitig entlassen wird und ein Teil ihrer Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt wird. „Das wäre nur möglich, wenn erkennbar wäre, dass sie gleiche Straftaten nicht wiederholt würde", so Vetter. Zudem steht ein Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht noch aus. Nazi-Partei wirbt mit Haftentlassung Die rechtsradikale Splitterpartei „Die Rechte" hat für die bevorstehende Europawahl die überzeugte Nationalsozialistin als Spitzenkandidatin aufgestellt. Auf Plakaten wirbt die Nazi-Partei damit, dass Haverbeck aus der Haft entlassen wird, wenn sie als Spitzenkandidatin vom 2. Juli ins Europäische Parlament einziehen wird. Vetter kann sich nicht vorstellen, dass in diesem Fall die Immunität für Abgeordnete greifen wird. Bei Ursula Haverbeck liegt die Verurteilung deutlich vor dem Beginn des Immunitätsschutzes für Abgeordnete.