Die Bundesregierung will mit ihrer Reformierung der Fachkräfteeinwanderungsgesetzgebung jährlich zusätzlich 50.000 Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland holen. Das geht aus einem Referentenwurf des Bundesinnenministeriums und Bundesarbeitsministeriums für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hervor, der dieser Redaktion vorliegt. „Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 50.000 Personen erhöhen“, heißt es darin. Dem Papier zufolge plant die Bundesregierung die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Menschen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss. „Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug“, heißt es. „Die Chancenkarte biete Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. „Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden“, heißt es im Entwurf. Weiter soll eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft für vorqualifizierte Drittstaatenangehörige eingeführt werden, wodurch ein Anerkennungsverfahren erst im Inland begonnen werden muss. „Beschäftigte und Arbeitgeber verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen“, heißt es weiter. Im Gegenzug könne die Fachkraft in Deutschland bereits vom ersten Tag Beschäftigung aufnehmen, die existenzsichernd sein soll. Verbote sollen aufgehoben werden Zudem will die Ampel das System der Blauen Karte weiterentwickeln. Für Inhaber der Blauen Karte, ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, soll der Arbeitgeberwechsel und der Familiennachzug vereinfacht werden. Weiter will die Bundesregierung ausländischen Studierenden die Arbeit in Deutschland leichter ermöglichen, indem die Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert werden. „Damit sollen verstärkt auch Studierende aus dem Ausland gewonnen werden, die ein erhebliches Potenzial als zukünftige akademische Fachkräfte mitbringen“. heißt es. „Zudem werden einige Verbote von Nebentätigkeiten, vor allem beim Sprachkursbesuch, aufgehoben.“ Um Schwierigkeiten bei der Fachkräfteeinwanderung zu lösen, soll eine Erstansprechstelle für Fachkräfte und Unternehmen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingerichtet werden. Im Dezember hatte die Bundesregierung Eckpunkte des Gesetzes auf den Weg gebracht. Anfang 2023 soll der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden.