So will die Regierung 50.000 Fachkräfte pro Jahr aus dem Ausland holen

Voraussetzung ist ein mindestens zweijähriger Berufsabschluss. Erleichterungen gibt es für ausländische Studierende.

Eva Quadbeck und Alisha Mendgen

Deutsche Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte und können häufig ihre Stellen nicht besetzen. - © Sven Hoppe
Deutsche Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte und können häufig ihre Stellen nicht besetzen. (© Sven Hoppe)

Die Bundesregierung will mit ihrer Reformierung der Fachkräfteeinwanderungsgesetzgebung jährlich zusätzlich 50.000 Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland holen.

Das geht aus einem Referentenwurf des Bundesinnenministeriums und Bundesarbeitsministeriums für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hervor, der dieser Redaktion vorliegt. „Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 50.000 Personen erhöhen“, heißt es darin.

Information

Chancenkarte

Die Chancenkarte soll jemand aus einem Nicht-EU-Staat unter anderem erhalten können, wenn er oder sie in einem neuen Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht. Vier Punkte soll es beispielsweise geben, wenn jemand eine bestimmte Berufsqualifikation hat.

Gute Deutschkenntnisse oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung sollen drei Punkte erbringen können.

Jeweils zwei Punkte soll es geben können bei nur ausreichenden Deutschkenntnissen oder nur zweijähriger entsprechender Berufserfahrung oder bei einem Alter bis 35 Jahren.

Ein Punkt gibt es den Plänen zufolge künftig unter anderem, wenn jemand mindestens sechs Monate rechtmäßig am Stück in Deutschland war.

Dem Papier zufolge plant die Bundesregierung die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Menschen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss. „Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug“, heißt es. „Die Chancenkarte biete Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. „Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden“, heißt es im Entwurf.

Weiter soll eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft für vorqualifizierte Drittstaatenangehörige eingeführt werden, wodurch ein Anerkennungsverfahren erst im Inland begonnen werden muss. „Beschäftigte und Arbeitgeber verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen“, heißt es weiter. Im Gegenzug könne die Fachkraft in Deutschland bereits vom ersten Tag Beschäftigung aufnehmen, die existenzsichernd sein soll.

Verbote sollen aufgehoben werden

Zudem will die Ampel das System der Blauen Karte weiterentwickeln. Für Inhaber der Blauen Karte, ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, soll der Arbeitgeberwechsel und der Familiennachzug vereinfacht werden. Weiter will die Bundesregierung ausländischen Studierenden die Arbeit in Deutschland leichter ermöglichen, indem die Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert werden. „Damit sollen verstärkt auch Studierende aus dem Ausland gewonnen werden, die ein erhebliches Potenzial als zukünftige akademische Fachkräfte mitbringen“. heißt es. „Zudem werden einige Verbote von Nebentätigkeiten, vor allem beim Sprachkursbesuch, aufgehoben.“

Um Schwierigkeiten bei der Fachkräfteeinwanderung zu lösen, soll eine Erstansprechstelle für Fachkräfte und Unternehmen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingerichtet werden.

Im Dezember hatte die Bundesregierung Eckpunkte des Gesetzes auf den Weg gebracht. Anfang 2023 soll der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.