Der CSU-Generalsekretär Martin Huber hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufgefordert, die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampelkoalition nicht zu unterzeichnen. „Es kann nicht sein, dass die Ampel ein Wahlrecht gegen den Willen der Wählerinnen und Wähler zusammenschustert“, sagte der Christsoziale dieser Redaktion. „Der Bundespräsident muss dieses Wahlrecht stoppen. Sonst wird Bayern dagegen klagen.“ Damit bekräftigte er die Forderung von CSU-Chef Markus Söder, der Steinmeier im März aufrief, die Unterschrift zu verweigern. Huber kritisierte die Wahlrechtsreform scharf. „Das Ampelwahlrecht ist undemokratisch, es benachteiligt bayerische Wähler. Wer direkt gewählten Kandidaten den Einzug ins Parlament verwehrt, missachtet den Wählerwillen.“ Mitte Mai hatte der Bundesrat die Reform des Wahlrechts passieren lassen. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit. Im nächsten Schritt muss Bundespräsident Steinmeier das Gesetz „ausfertigen“, also unterschreiben. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte das Bundespräsidialamt, Steinmeier prüfe „das Gesetz wie jedes andere Gesetz ergebnisoffen am Maßstab des Grundgesetzes“. Entsprechend dem Ergebnis dieser Prüfung werde er über die Ausfertigung entscheiden, hieß es weiter. Zum Ergebnis könne „gegenwärtig nichts gesagt werden“. Der Bundestag soll schrumpfen Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate und der Grundmandatsklausel. Kommt es künftig dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll laut Wahlrechtsreform bei den Direktkandidaten von hinten weggekürzt werden: Diejenigen mit dem schwächsten Ergebnis bekommen keinen Sitz im Bundestag mehr, damit entfiele anschließend das Auffüllen mit Ausgleichsmandaten, um das Kräfteverhältnis wiederherzustellen. Die Grundmandatsklausel ermöglicht es bisher Parteien, auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Das war 2021 bei der Linkspartei der Fall, die unter der Hürde landete, aber eben drei Direktmandate gewann. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. Die CSU strebt eine Klage gegen das Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht an. Auch die Abgeordneten werden eine sogenannte Normenkontrollklage in Karlsruhe einreichen. Mit Material von dpa.