NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) empfiehlt den kommunalen Gesundheitsämtern wenige Wochen vor dem bevorstehenden Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ein lasches Vorgehen bei den Kontrollen. «Man muss kein großer Prophet sein, wie das da bei der sogenannten Ampel läuft. Also ich sehe ja nicht, wie die sich auf eine Impfpflicht einigen sollen», sagte der NRW-Gesundheitsminister bei einer Veranstaltung der «Rheinischen Post» am Mittwochabend, wie die Zeitung berichtete. Also werde die bundesweite Regelung zum Jahresende auslaufen. «Und ein kluges Gesundheitsamt, würde ich jetzt sagen, sollte im November auch nicht mehr so hingucken», fügte Laumann laut Zeitungsbericht hinzu. Wie das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag erläuterte, geht es bei den Überprüfungen durch die Gesundheitsämter derzeit in der Regel um Neueinstellungen. Ein vollständiger Impfschutz liege nach der aktuellen Regelung seit 1. Oktober bei insgesamt drei Einzelimpfungen vor, sagte ein Ministeriumssprecher der dpa. Bei Impfnachweisen, die im Rahmen der damaligen Vorgaben bei der Einführung der Impfpflicht bereits eingereicht wurden, sei keine erneute Vorlage erforderlich. Diese Rechtsauffassung sei den für die Überprüfung zuständigen Gesundheitsämtern auch per Erlass mitgeteilt worden, hieß es. Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die bundesweite Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen der falsche Weg. Besonders gefährdete Menschen könnten am besten mit konsequenten Corona-Tests und Ausweichmöglichkeiten bei Infektionen geschützt werden, sagte Vorstand Eugen Brysch am Donnerstag der dpa. Das koste allerdings Geld. Auch vor dem Hintergrund, dass bei einer ohnehin sehr dünnen Personaldecke der Abgang von Mitarbeitern drohe, sei der Vollzug in den vergangenen Monaten bundesweit auf kommunaler Ebene verschleppt worden. «Das ist ziviler Ungehorsam», verdeutlichte Brysch. Nach seinen Worten hat sich die Praxis dem «Starrsinn» widersetzt. Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Diese Regelung gilt per Gesetz bislang nur bis zum Jahresende 2022. Die Impfpflicht gilt seit 16. März in zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für die Beschäftigten. Dazu gehören etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Beschäftigte mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Die Städte müssen zu den Ungeimpften Kontakt aufnehmen und eine Anhörung organisieren. Wenn keine Rückmeldung kommt, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollten sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung berücksichtigt werden. Die Umsetzung der Teil-Impfpflicht wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Laut einer Abfrage des NRW-Gesundheitsministeriums bei den Kommunen von Ende August sind bis dahin landesweit 2206 Bußgeldverfahren und 533 Betretungsverbote erlassen worden. Allerdings lagen nicht von allen Kommunen Daten vor. Neuere Zahlen gebe es nicht, sagte der Ministeriumssprecher. Nach einer Erhebung des Statistischen Landesamtes arbeiten in Nordrhein-Westfalen im Gesundheitswesen in den Krankenhäusern knapp 300.000 Beschäftigte, in Altenheimen sind es knapp 170.000. Laumann hatte angesichts von Corona-Infektionen trotz Impfung die einrichtungsbezogene Impfpflicht Ende Juli öffentlich infrage gestellt. «Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist», sagte Laumann damals. Eine Verlängerung sei nicht sinnvoll. Etliche Betroffene wehren sich juristisch gegen Betretungsverbote oder andere Auflagen im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat im Eilverfahren bislang in drei Fällen entschieden, wie eine OVG-Sprecherin sagte. Fünf weitere Fälle seien im Eilverfahren noch beim OVG anhängig. Wie viele Verfahren an den Verwaltungsgerichten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht anhängig sind, konnte das OVG nicht sagen.