BGH bestätigt Urteil nach Doppelmord von Espelkamp

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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. - © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (© Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Das Urteil gegen den Doppelmörder von Espelkamp ist rechtskräftig. Die Revision durch den am Landgericht Bielefeld Ende März verurteilten Angeklagten hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen, wie der BGH am Mittwoch mitteilte. Die Überprüfung durch den 4. Senat habe keine Rechtsfehler ergeben (Az.: 4 StR 304/22).

Wegen des Doppelmords in Espelkamp in Ostwestfalen an der Landesgrenze zu Niedersachsen im Sommer 2021 hatte das Landgericht Bielefeld den Mann aus dem niedersächsischen Diepenau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis ist das aber so gut wie ausgeschlossen.

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Nach Überzeugung des Gerichts in Ostwestfalen hatte der 53-jährige Türke zuerst den Bruder (48) der von ihm getrennt lebenden Ehefrau und dann die vor ihm flüchtende Frau (51) erschossen. Das Urteil lautete auf zweifachen Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Er hatte im Prozess die Taten gestanden. Als Motiv gab er Verzweiflung wegen der gescheiterten Ehe an.

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