Messerattacke an Hochschule Hamm: Täter muss in Psychiatrie

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. - © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. (© Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Knapp sieben Monate nach einer tödlichen Messerattacke an der Hochschule Hamm-Lippstadt ist der Täter am Freitag auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Der unter Wahnvorstellungen leidende Mann hatte am 10. Juni 2022 eine Gastdozentin erstochen und drei Studierende zum Teil lebensgefährlich verletzt. Auslöser der Tat waren Wahnvorstellungen. Laut Urteil des Dortmunder Schwurgerichts war der 34-jährige Deutsche überzeugt, dass alle Personen an der Hochschule zu einem Clan gehören, der ihn töten will. Dafür habe er sich rächen wollen.

Die Gastdozentin hatte in einem Hörsaal gesessen, als der Täter plötzlich hereingestürmt kam. Mit den Worten «Jetzt ist Schluss! Jetzt bist Du dran!» stieß er der völlig überraschten Frau sofort ein Messer in die Brust. Dabei wurde die Lungenschlagader getroffen. Die 30-Jährige starb am nächsten Tag im Krankenhaus.

Im Prozess hatte der 34-Jährige erklärt, dass es sich bei allen Personen um Zufallsopfer gehandelt habe. Es sei ihm auch völlig egal gewesen, ob sie sterben oder nicht. Er habe nicht mal das Blut gesehen.

Die Richter werteten die Taten als Totschlag und als gefährliche Körperverletzung. Eine Haftstrafe kam aufgrund der attestierten paranoiden Schizophrenie jedoch nicht in Betracht. Der 34-Jährige galt als schuldfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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