Rund vier Monate nach einem gewaltsamen Angriff auf einen 26-Jährigen Mann in Bocholt hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen vier Tatverdächtige erhoben. Bei den vier Angeschuldigten handelt es sich um zwei 18 Jahre alten Männer, einen 19-Jährigen und einen 24 Jahre alten Verdächtigen. Ihnen wird laut Mitteilung von Mittwoch gemeinschaftlicher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub mit versuchter Todesfolge vorgeworfen. Auch ein 17-Jähriger war mutmaßlich beteiligt. Das Verfahren gegen ihn wurden an die Staatsanwaltschaft Duisburg abgegeben. Laut den Ermittlungen soll eine Bekannte den 24-Jährigen gebeten haben, das spätere Opfer einzuschüchtern, weil sie keinen Kontakt mehr zu dem 26-Jährigen wollte. Daraufhin vereinbarte die Frau zum Schein ein Treffen und der Mann wurde in einen Hinterhalt gelockt. Was die Frau laut Anklage wohl nicht wusste: Ihr Bekannter verabredete sich mit den anderen Angeschuldigten, um das Opfer bei der Gelegenheit auszurauben und zu töten. Die Männer beleidigten den 26-Jährigen laut Staatsanwaltschaft und griffen ihn Mitte Oktober in einer Sackgasse an. Sie schlugen ihn mit dem Stil einer Schippe, einer Bierflasche und einem schweren Stein gegen den Kopf. Laut Mitteilung traten sie das Opfer, als es bereits auf dem Boden lag. Dabei kam es zu lebensgefährlichen Verletzungen. Die Männer flüchteten und gingen davon aus, dass der Mann tot ist. Im Krankenhaus musste er ins künstliche Koma versetzt werden. Erst rund zwei Wochen später wurde er entlassen. Während des Angriffs wurden dem Opfer noch 50 Euro und ein Autoschlüssel geraubt. Drei der vier Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Der 24-Jährige hat sich zu den Vorwürfen geäußert und dabei Tatbeteiligte und deren Taten benannt. Er selbst sei nicht an dem körperlichen Angriff beteiligt gewesen. Er wurde unter Auflagen aus der U-Haft entlassen. Die anderen Männer äußerten sich bislang nicht. Bei der 20-jährigen Frau ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Über die Zulassung der Anklage muss jetzt das Landgericht Münster entscheiden.