«Cum-Ex»-Banker scheitert mit Verfassungsbeschwerde

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Blick auf den Eingang der Warburgbank. - © Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild
Blick auf den Eingang der Warburgbank. (© Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild)

Ein wegen «Cum-Ex»-Aktiengeschäften zu einer Haftstrafe verurteilter ehemaliger Mitarbeiter der Warburg Bank ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag mitteilte. Der Mann hatte beanstandet, dass zwei Strafrichter aus seinem Prozess am Bonner Landgericht vorher an einem anderen «Cum-Ex»-Urteil beteiligt waren, das auch zu seiner Rolle bei den Geschäften Ausführungen enthält. (Az. 2 BvR 1122/22)

Der Kläger, der für das Hamburger Bankhaus als leitender Mitarbeiter und Prokurist tätig war, war im Juni 2021 wegen Steuerhinterziehung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte seine Revision gegen dieses Urteil verworfen.

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Das sei nicht zu beanstanden, teilten die Verfassungsrichterinnen und -richter mit. Ein einziger Prozess gegen alle «Cum-Ex»-Beschuldigte hätte die Betroffenen «über Gebühr mit einem langen Strafverfahren belastet und wäre mit dem Beschleunigungsgebot nicht zu vereinbaren gewesen». Gleichzeitig habe in dem ersten Verfahren nicht auf Feststellungen zum Tatbeitrag des Mannes verzichtet werden können.

Durch die komplizierten «Cum-Ex»-Geschäfte hatte der Staat Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Betrag eingebüßt. Dabei hatten Banken und andere Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her geschoben. Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren.

Der Kläger hatte laut rechtskräftigem Urteil falsche Steuererklärungen selbst unterzeichnet oder nach Prüfung zur Unterschrift freigegeben. Dadurch erreichte er mit anderen Verantwortlichen, dass das zuständige Finanzamt zu Unrecht insgesamt mehr als 168 Millionen Euro an die Warburg Bank zahlte.

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