Rechtsextremer Terrorplan an Gymnasium: Urteil rechtskräftig

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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. - © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. (© Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Das Urteil für den geplanten rechtsextremen Terroranschlag an einem Gymnasium in Essen ist rechtskräftig. Ein 17-jähriger Schüler war dafür vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Keine der Prozessparteien habe fristgerecht Rechtsmittel eingelegt, teilte das Oberlandesgericht am Dienstag auf Anfrage mit.

Das Gericht hatte den Gymnasiasten wegen Vorbereitung eines Terroranschlags schuldig gesprochen - in Verbindung mit Verstößen gegen das Waffengesetz. Der geständige Schüler hatte einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag geplant und dabei Lehrer sowie Schüler töten wollen.

Der Gymnasiast kam am Freitag aus der Untersuchungshaft frei, wurde vom Gericht aber angewiesen, sich unverzüglich in eine Jugendpsychiatrie in stationäre Behandlung zu begeben. Anschließend muss er in ein betreutes Wohnen einer Jugendhilfeeinrichtung ziehen und an einem Programm zur Deradikalisierung teilnehmen.

Das Gericht sah die wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der Jugendliche habe sich die Bestandteile für potenziell tödliche Bomben beschafft und zwei funktionstüchtige Schusswaffen gebaut.

Der Jugendliche sei geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sich von seiner Tat distanziert. Da er motiviert sei, sich von seinem rassistischen und antisemitischen Weltbild zu lösen, sei die Strafe vergleichsweise mild ausgefallen, hatte das Gericht ausgeführt.

Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre Haft ohne Bewährung beantragt. Eine Vertreterin der Behörde hatte beim Prozessbeginn ausgeführt, dass der Angeklagte fest entschlossen gewesen sei, den rassistisch motivierten Anschlag zu begehen. Sein Mandant brauche professionelle Hilfe, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen, hatte Verteidiger Andreas Wieser gesagt.

Der Schüler war am 12. Mai nach dem Hinweis eines Mitschülers in seinem Elternhaus in Essen festgenommen worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-jährige Deutsche den Anschlag nur einen Tag später, am 13. Mai, am Essener Don-Bosco-Gymnasium begehen und dabei ein Blutbad anrichten wollte.

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