36 Messerstiche: Staatsanwältin fordert zwölf Jahre Haft

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. - © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (© Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Im Prozess um den Tod einer Ehefrau durch 36 Messerstiche hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld am Donnerstag zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Staatsanwältin bezeichnete die Tat des 51-jährigen Angeklagten in ihrem Plädoyer vor dem Bielefelder Landgericht als «klassischen Femizid» und als «Overkill». Der Mann hatte die Tat am ersten Prozesstag gestanden.

Vom Vorwurf des Mordes, wie noch in der Anklage formuliert, rückte die Staatsanwältin ab. Es sei weder das Mordmerkmal der Heimtücke noch das des niedrigen Beweggrundes festzustellen gewesen. Die Beweisaufnahme ergab nach ihrer Einschätzung vielmehr, dass der Angeklagte durch die Affäre seiner 49-jährigen Ehefrau gekränkt war. Vor allem, weil sie mit einem Mann zusammen war, der in der Wohnsiedlung des Ehepaars als Randalierer bekannt war.

Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte 2,7 Promille Alkohol im Blut. Zusammen mit der alkoholbedingten Enthemmung könne nicht von einem Mord ausgegangen werden, sagte die Staatsanwältin. Trotz des hohen Blutalkoholwertes sei der 51-Jährige aber nicht vermindert schuldfähig. Er habe sich durchaus kontrollieren können, wie der Tatablauf beispielhaft zeige.

Der Mann hatte der Staatsanwaltschaft zufolge seine Ehefrau zunächst mit einem Messer tödlich verletzt, dieses Messer entsorgt und dann eine neues geholt. Dieses habe er der am Boden liegenden Frau am Ende der Attacke ins Herz «gerammt», wie die Staatsanwältin sagte. Sie sprach von einem «Overkill». Sie verneinte auch eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Es fehle an einer weiteren Gefährlichkeit des Angeklagten.

Der Verteidiger teilte in seinem Plädoyer im Wesentlichen die Beweiswürdigung der Staatsanwältin. Allerdings interpretierte er den «Overkill» anders. Zusammen mit dem hohen Blutalkoholgehalt spreche das für einen minderschweren Fall. Er plädierte wegen Totschlags für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Er sah auch die Voraussetzung für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gegeben.

Der 51-Jährige kämpfte in seinem letzten Wort mit den Tränen. Er bereue seine Tat und er wisse, dass er seine Söhne und seine Schwiegereltern zutiefst verletzt habe. Er hoffe aber, dass sie ihm irgendwann vergeben könnten. «Ich werde jedes Urteil dieses Gerichts akzeptieren», sagte er am Ende des Prozesstages. Das Gericht will das Urteil am 14. März verkünden.

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