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Bezirksregierung hebt Dortmunder Brandmauer-Beschluss auf

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Die Bezirksregierung Arnsberg hat den sogenannten Brandmauerbeschluss des Dortmunder Stadtrats aufgehoben. (Archivbild) - © Bernd Thissen/dpa
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den sogenannten Brandmauerbeschluss des Dortmunder Stadtrats aufgehoben. (Archivbild) (© Bernd Thissen/dpa)

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den sogenannten Brandmauer-Beschluss des Dortmunder Stadtrats gegen die AfD als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben. Der Beschluss einer Stadtratsmehrheit war von der Bezirksregierung bereits im September zunächst beanstandet worden. Daraufhin befasste sich das Stadtparlament am 9. Oktober erneut mit dem Fall, bestätigte seinen Beschluss aber noch einmal.

In dem Pingpong bleibt die Bezirksregierung nach einer neuerlichen Überprüfung nun erwartungsgemäß bei ihrer rechtlichen Einschätzung - und hat den umstrittenen Ratsbeschluss jetzt aufgehoben. Sie argumentiert, dass der Beschluss als «hoheitliches Mittel» AfD-Vertreter zu «Ratsmitgliedern zweiter Klasse» degradiere, die herabgesetzt und ausgegrenzt würden.

Ein Rückblick auf den komplexen Streitfall

Der Rat hatte im Februar 2025 gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP/Bürgerliste dafür gestimmt, Abstimmungen auszuschließen, bei denen eine Mehrheit nur mit Stimmen der AfD zustande kommen würde. Die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht hatte daraufhin den Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal aufgefordert, diesen Beschluss zu beanstanden, was der SPD-Politiker aber ablehnte. Daraufhin leitete die Bezirksregierung ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Der OB ließ den Rat im Oktober erneut abstimmen – das Ergebnis fiel genauso aus wie im Februar.

Mit der Kommunalwahl könnte sich die Haltung im Rat ändern

Bei der Kommunalwahl im September war Westphal aber abgewählt worden. Erstmals seit Jahrzehnten hat mit Alexander Kalouti ein CDU-Politiker das Dortmunder OB-Amt gewonnen. An diesem Donnerstag (13.11.) kommt der neu gewählte Stadtrat erstmals zusammen - unter Kaloutis Vorsitz. Die Zahl der Ratsmitglieder ist deutlich von 82 auf nun 104 Personen gestiegen, die AfD hat von früher vier auf jetzt 18 Ratsmitglieder stark zugelegt.

Kalouti vertritt eine gänzlich andere Position als sein Vorgänger. Er empfiehlt den neuen Ratsmitgliedern in einem aktuellen Schreiben, gegen die Verfügung der Bezirksregierung nicht vor Gericht zu ziehen, sondern die Aufhebung des Brandmauer-Beschlusses zu akzeptieren. Womöglich befasst sich der Rat in seiner ersten, also konstituierenden Sitzung kurzfristig mit dem Fall. Auf der Tagesordnung ist das Thema allerdings nicht aufgeführt, ein Stadt-Sprecher konnte dazu zunächst keine Angaben machen.

Warum wird der Brandmauer-Beschluss als rechtswidrig eingestuft?

Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die von ihnen gewählten Ratsvertreter alle gleichberechtigt an der Arbeit im Stadtparlament mitwirken könnten, heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung vom 7. November an die Stadtspitze. Mit dem Brandmauer-Beschluss gegen die AfD werde aber das Teilhaberecht seiner Mitglieder an der Ratsarbeit infrage gestellt. Gegen die Verfügung habe der Rat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu klagen.

Eine Sprecherin der Bezirksregierung sagte auf dpa-Anfrage, diese Klagefrist ende mit Ablauf des 9. Dezember. Die zweite Sitzung des neu gewählten Stadtrats findet zumindest nach bisheriger Planung erst am 18. Dezember statt.

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