Was sich für Autofahrer 2023 ändert

Automatisiertes Fahren auf Autobahnen, medizinische Masken im Verbandskasten und mehr: Autofahrer müssen 2023 neue Regeln beachten. Ein Überblick.

Matthias Bungeroth

  • 0
Symbolfoto: Die Anschaffung eines E-Autos wird im kommenden Jahr nicht mehr so stark gefördert wie 2022. - © Niklas Tüns
Symbolfoto: Die Anschaffung eines E-Autos wird im kommenden Jahr nicht mehr so stark gefördert wie 2022. (© Niklas Tüns)

Bielefeld. Der Jahreswechsel steht an und mit ihm müssen sich auch Autofahrer auf neue Regeln einstellen. Julia Meier vom ADAC Ostwestfalen-Lippe gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Die Stichworte:

Förderung von E-Autos

Der Bund reduziert ab dem 1. Januar 2023 seine Förderung elektrischer Fahrzeuge und von Brennstoffzellenfahrzeugen. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro werden dann nur noch mit 4.500 Euro gefördert (bisher: 6.000). Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro erhalten nur noch eine Förderung von 3.000 Euro (bisher: 5.000). "Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bekommen dann keinen Umweltbonus mehr", erläutert Meier. Grund: Die Förderung soll sich insgesamt nur noch auf Fahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos zudem auf Privatpersonen beschränkt werden.

Führerschein-Umtausch

2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch des alten Führerscheins ("grauer Lappen") dran. Eile ist dabei geboten: Der Umtausch muss spätestens bis zum 19. Januar erfolgen. Hintergrund ist eine Vereinheitlichung dieser Dokumente innerhalb der EU hin zum Führerschein im Scheckkartenformat. Meier: "Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, kann sich den Weg zum Amt sparen."

Masken im Verbandskasten

Neue Verbandskästen müssen jetzt zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten. Allerdings, erläutert Meier, steht die formale Anpassung der Straßenverkehrszulassungsverordnung in dieser Hinsicht noch aus. "Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandskästen nach der neuen Norm aber bereits verwendet werden." Gut zu wissen: Auch alte Verbandskästen dürfen weiterhin genutzt werden; ein Austausch ist nicht erforderlich. Meier: "Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig."

Cannabis

Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben und zu besitzen. Dafür gibt es allerdings noch keinen festen Termin. Meier mahnt dennoch: "Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss bleibt verboten." Offen sei noch, ob der geltende Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum angepasst werde.

Automatisiertes Fahren

Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 auf 130 km/h heraufgesetzt. "Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind dann zulässig", erläutert Meier. Allerdings sei dies alles noch Zukunftsmusik. "Bislang gibt es nur ein einziges genehmigtes System, den Staupilot der Mercedes S-Klasse – aktuell noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h."

Bußgeld in der Schweiz

Ab 2023 soll die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein. "Ein Abkommen ist auf dem Weg, einen festen Termin gibt es aber noch nicht", erläutert Meier. Zudem sei für die Schweiz die Einführung der E-Vignette für den Verlauf des kommenden Jahres geplant. Meier: "Sie wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern ergänzen und kostet 40 Schweizer Franken."

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

Kommentare