Bielefeld. Fast zwei Drittel der Immobilienbesitzer in Ostwestfalen-Lippe haben ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht abgegeben - dies entspricht in etwa sowohl dem Landes- (rund 70 Prozent) als auch dem Bundesdurchschnitt (74,54 Prozent). Die Frist zur Abgabe endete am 31. Januar. Ein stichprobenhafter Vergleich der Finanzämter der Region zeigt: Die meisten Erklärungen wurden im Finanzamt Bielefeld Außenstadt abgegeben (74 Prozent), dicht gefolgt von den Nachbarn in Bielefeld-Innenstadt mit 72 Prozent. Paderborn und Wiedenbrück kommen je auf 70 Prozent. Leicht unter dem Durchschnitt sind Bünde (69), Warburg und Höxter (je 67) sowie Lemgo (66). Schlusslichter mit je nur 64 Prozent sind Gütersloh und Lübbecke. 90 Prozent der Erklärungen wurden digital abgegeben. Grundstücksbesitzer, die ihre Erklärung bislang nicht abgegeben haben, bekommen nun zunächst Post und werden mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe aufgefordert. Erst danach wird das Amt strenger: "Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen", heißt es einhellig aus allen Finanzämtern. "Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes". Höhe der Zahlung steht erst 2025 fest Die Grundsteuererklärungen können weiterhin abgegeben werden. Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Allerdings gibt der errechnete Grundsteuerbescheid noch keine Auskunft über die zu zahlende Grundsteuer. Erst 2025 werden die Grundstücksbesitzer wissen, was sie dann tatsächlich bezahlen müssten. Die etwa zwei Millionen noch fehlenden Grundsteuererklärungen in Nordrhein-Westfalen bereiten den Kommunen Sorge, weil die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für sie ist. "Dass nur 70 Prozent der Eigentümer eine Feststellungserklärung abgegeben haben, ist für die Kommunen kein Weltuntergang, aber ein Grund zur Sorge“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer. Die Kommunen benötigten bis zum Frühjahr 2024 genügend Daten von den Finanzämtern, um die neue Grundsteuer berechnen zu können.