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Detmold

Staatsanwaltschaft prüft Revision im "Torunfall-Prozess"

Detmold. Nach dem Freispruch im Augustdorfer „Torunfall-Prozess" prüft die Staatsanwaltschaft Detmold eine Revision gegen das Urteil des Detmolder Landgerichts. „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab und werden danach entscheiden, ob wir eine Revision beim Oberlandesgericht in Hamm einlegen", sagt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter.

Der Fall sei aus juristischer Sicht sehr interessant, "um obergerichtlich klären zu lassen, wer unter welchen Voraussetzungen bei solchen Vorfällen die Verantwortung trägt", meint Vetter. In dem Augustdorfer-Fall, der als Präzedenzfall für viele ähnliche Fälle stehen könne, müsse eine Frage geklärt werden: „Liegt die Verantwortung für die Sicherheit in der Halle beim Turnierveranstalter oder bei den Betreuern der teilnehmenden Mannschaften", so Vetter. Er rechne damit, dass die schriftliche Urteilsbegründung in den nächsten vier bis sechs Wochen vorliege.

Das Landgericht Detmold hatte im September in einem Revisionsprozess den Jugendbetreuer des FC Augustdorf, Volker Dierk, vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Das ehrenamtliche Vorstandsmitglied war zuvor vom Amtsgericht und dem Landgericht schuldig gesprochen worden und zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro mit Strafvorbehalt verurteilt worden. In den vorangegangenen Gerichtsverhandlungen war Volker Dierk die Schuld für einen Unfall angelastet worden, bei dem im Januar 2013 ein damals elfjähriger D-Jugend-Fußballspieler durch ein umgekipptes Tor schwer verletzt wurde. Noch heute leidet der mittlerweile 15-Jährige unter den Folgen dieses Unfalls.

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