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Gewalt im Jobcenter: So sollen Mitarbeiter geschützt werden

Astrid Sewing

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"Null Toleranz bei Gewalt" als Warnung für renitente Kunden. - © Pixabay
"Null Toleranz bei Gewalt" als Warnung für renitente Kunden. (© Pixabay)

Kreis Lippe. „Null Toleranz bei Gewalt" steht auf einer großen Urkunde, die im Eingangsbereich des Jobcenters hängt. Die Kunden sollten das durchaus als Warnung verstehen. Wer ausfallend wird, muss mit einer Verwarnung oder einem Hausverbot rechnen.

Die Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz haben der Vorstand des Jobcenters Lippe, Henning Matthes, sowie Birgit Potthoff-Edler, die stellvertretende Personalratsvorsitzende, während einer Mitarbeiterversammlung des Jobcenters unterzeichnet.

Matthes möchte dies nicht als Vorverurteilung verstanden wissen: „Mit dem absolut überwiegenden Teil unserer Kunden arbeiten wir sehr konstruktiv und vertrauensvoll zusammen." Doch es gibt auch Ausnahmen. 2017 gab es 27 Vorfälle, die von den Mitarbeitern auf Meldebögen dokumentiert wurden. Zumeist geht es um massive Beleidigungen. „Die Mitarbeiter werden regelmäßig in Deeskalationstrainings geschult, aber auch das wirkt nicht bei jedem Kunden", stellt Jobcenter-Pressesprecher Heinz-Dietrich Richter fest.

Die Zahl der Vorfälle sei allerdings gering, wenn man sie in der Gesamtschau sehe. In den fünf großen Servicebüros Detmold, Bad Salzuflen, Lemgo, Lage und Blomberg sprechen täglich etwa 600 Bürger vor. Aufs Jahr gerechnet seien das rund 125.000 Kontakte allein hier. Hinzu kämen jährlich rund 80.000 Beratungsgespräche. Nicht einberechnet seien hier die sieben kleineren Außenstellen.

Gleichwohl hätten verschiedene Vorfälle in deutschen Jobcentern gezeigt, dass man sich des Themas Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz annehmen müsse. Neben der Verwarnung gebe es die Möglichkeit des Hausverbotes oder der Strafanzeige.

Um das zu verdeutlichen, werden in allen Servicebüros und Außenstellen des Jobcenters Lippe entsprechende Hinweistafeln ausgehängt. Die Arbeitsagentur fährt den gleichen Kurs. Und auch der Kreis Lippe ist dem Beispiel des Jobcenters gefolgt und hat Meldebögen an die Mitarbeiter ausgegeben.

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