Münster. Die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen werden für die Kommunen immer mehr zu einem finanziellen Sprengsatz. Allein in Westfalen-Lippe steigen sie jährlich um etwa 100 Millionen Euro. Vertreter des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und des Erzbistums Paderborn fordern deshalb Veränderungen.
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz, das für 2016 geplant ist, sollen die Ausgestaltung und die finanziellen Rahmenbedingungen bei den Hilfen für behinderte Menschen neu geregelt werden. Die Gesellschaft stehe damit vor einer gewaltigen Herausforderung, die noch kaum bekannt sei, weil Inklusion bislang fast nur auf schulischer Ebene diskutiert werde, sagt LWL-Direktor Matthias Löb. Die Debatte müsse "mit sozialpolitischem Sachverstand", aber auch mit "finanzpolitischem Augenmaß" geführt werden.
Beim Ringen um die "längst überfällige Fachreform" müssten "die konkrete Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und deren umfassende Unterstützung" im Blick bleiben, fordert Ägidius Engel, Sprecher des Erzbistums Paderborn.
70 Prozent seines Gesamthaushalts
Menschen, die dauerhaft und in einem wesentlichen Ausmaß geistig, körperlich oder psychisch behindert sind, erhalten sogenannte Eingliederungshilfen. In Westfalen-Lippe sind es über 85.000 erwachsene Behinderte, die einen gesetzlichen Anspruch auf diese besondere Form der Sozialhilfe haben. Der LWL als überörtlicher kommunaler Träger der Sozialhilfe übernimmt für sie die Kosten für Heimunterbringung oder Betreuung. Er zahlt auch für die Schul- und Berufsausbildung und die Behindertenwerkstätten.
Mit 2,1 Milliarden Euro muss der LWL 70 Prozent seines Gesamthaushalts (3,1 Milliarden Euro) für die Eingliederungshilfen ausgeben. Weil die Medizin Fortschritte macht, gibt es mehr behinderte Menschen. Sie leben länger. Zugleich brechen familiäre Hilfssysteme weg, so dass der Staat einspringen muss. Ein weiterer Grund für die Kostensteigerung sind die Löhne der Beschäftigten in der freien Wohlfahrtspflege. Die Kostenspirale bei der Eingliederungshilfe droht die Kommunen zu strangulieren. Der LWL, der sich über eine Umlage durch die Kreise und kreisfreien Städte finanziert, hat für den Haushalt 2015 eine Hebesatzerhöhung von 0,5 Prozent vorgeschlagen, um die Löcher zu stopfen.
Die vom Bund für die Eingliederungshilfe gewährte Soforthilfe von einer Milliarde Euro sei für die Kommunen in Deutschland nur ein Tropfen auf den heißen Stein, sagte Löb. Auch fünf Milliarden Euro Entlastung, die Finanzminister Wolfgang Schäuble für 2018 versprochen habe, reichten nicht, sondern würden von den zu erwartenden Steigerungen in wenigen Jahren aufgefressen. "Wir müssen deshalb unbedingt eine dynamische Kostenbeteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe aushandeln."
Das neue Bundesteilhabegesetz habe auch die UN-Konvention zu berücksichtigen. Sie sichere Behinderten Wahlfreiheit etwa beim Wohnen zu, sagte Bethel-Vorstand Günther Wienberg. Dadurch könnten die Aufwendungen noch höher werden.
Eingliederungshilfe
2013 wurden in Deutschland 15,6 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe ausgegeben. 2003 waren es noch rund 10 Milliarden gewesen.
Die Zahl der Empfänger stieg im gleichen Zeitraum von 600.000 auf 830.000.
Etwa jeder fünfte Empfänger von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen lebt in Nordrhein-Westfalen.