Lehrjahre sind keine Herrenjahre, heißt es gerne im Volksmund. Dass Lehrlinge und Auszubildende niedere Arbeiten erledigen und tagtäglich ranklotzen müssen – von dieser veralteten Interpretation einer Berufsausbildung hält Martin Raithel vor allem eins: Abstand. Aber es gibt sie: Fälle sogenannter „ausbildungsfremder Tätigkeiten“, bei denen beispielsweise der eine regelmäßig Brötchen für die ganze Belegschaft holen oder der andere für die Rasenpflege des Vorgesetzten aufkommen musste. In seinen 21 Jahren als Ausbildungsberater bei der IHK Lippe zu Detmold hat Martin Raithel die ganze Bandbreite erlebt, wie er schmunzelnd versichert. Das sei wiederum der besondere Reiz: „Es ist ein Job, so vielfältig wie das Leben.“
Einerseits fühlt Martin Raithel Unternehmen auf den Zahn, ob sämtliche Parameter erfüllt werden, um sich künftig als Ausbildungsbetrieb zu präsentieren und erarbeitet mit ihnen ein Ausbildungskonzept. Andererseits springt der Blomberger als Konfliktberater in die Bresche, wenn es zwischen Unternehmen und Azubi hakelt. Morgens bittet ihn ein Unternehmen um Rat, mittags meldet sich ein Azubi – Alltag für Martin Raithel.
„Manche fragen um Rat, wie man in einer bestimmten Situation reagieren könnte. Manchmal berichten die Azubis aber auch über etwas, das so schwerwiegend ist, dass ich das Unternehmen dazu hören muss.“ Es komme auch schon mal vor, dass er die Azubis darum bittet, das Problem aufgrund seiner Komplexität zu verschriftlichen. Martin Raithel sieht sich in seiner Position als neutrale Person, die für beide Parteien spricht und es bevorzugt, den Sachverhalt gemeinsam am runden Tisch zu moderieren. Er ist der Meinung: „Soziale Medien haben unsere Kultur und das Miteinander verändert. Vieles lässt sich vorab klären, indem die Leute einfach mal miteinander sprechen.“ Ansonsten staue sich Unzufriedenheit unnötig auf, die womöglich in einen übereilten Entschluss mündet.
Nicht selten sehe sich Martin Raithel in Gesprächen mit den Auszubildenden bereits vor vollendete Tatsachen gestellt, weil sich die eigene Vorstellung des Berufsbildes nicht mit der Praxis deckt – und der Azubi bereits nach Veränderung strebt. Zum Beispiel, in eine Fachrichtung überzuwechseln, die das Unternehmen aber nicht anbieten kann, oder dass der Ausbildungsplatz gewechselt werden will, weil die Freundin dort arbeitet. „Junge Leute fühlen sich oft vor den Kopf gestoßen, sobald sie sich mit einem Bereich konfrontiert sehen, mit dem sie nicht gerechnet haben“, erklärt Martin Raithel. Das sorge für Irritationen, lasse sich aber erklären, wirbt er für Verständnis: „Automobilkaufleute finden sich auch mal in der Werkstatt wieder, um ein Gefühl für die Produktionsabläufe zu bekommen. Genauso muss ein Bauzeichner auch einen Eindruck von den Tätigkeiten auf einer Baustelle bekommen oder an Baubegehungen teilnehmen.“
Auch mit dem Thema Krankmeldung sah sich Martin Raithel schon so manches Mal konfrontiert. „Mich hat mal eine Ausbilderin angerufen, weil sie sich gewundert hatte, dass die Krankmeldung ihres Azubis vier Tage rückwirkend war“, erinnert er sich. Nach kurzer Internet-Recherche habe sie herausgefunden, dass es sich um einen Fake-Arzt handelte, bei dem man sich Krankmeldungen kaufen konnte. Auch mit AU-Bescheinigungen, die nie aufgetaucht sind, oder unentschuldigten Fehlzeiten, die die entscheidende Person nie erreicht haben, hat sich Martin Raithel schon auseinandergesetzt. Grundsätzlich müsse man bedenken, „dass auch Ausbilder Erfahrung mit Menschen haben. Ich kann mich auch nicht mit einer Magen-Darm-Erkrankung krankschreiben lassen, um später dann durch aktuelle Social-Media-Beiträge mit Bier und Badelatschen auf Mallorca aufzufallen. Das sind Gründe für eine fristlose Kündigung, da lässt sich nichts mehr retten“, nennt der Konfliktberater ein weiteres Beispiel aus der Vergangenheit.
Genauso gibt es aber auch Fälle von konkretem Fehlverhalten, wodurch ein Sachschaden entstanden ist. Dann müsse zum Beispiel geklärt werden, wer für den Schaden haftet bzw. ob der Betrieb seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist.
Kommt es selbst unter Mithilfe der Ausbildungsberater zu keiner Einigung, wird die Angelegenheit zum Thema für den IHK-Schlichtungsausschuss als letzte Instanz vor dem Arbeitsgericht. „Der Ausschuss kann ein Urteil fällen, das beide Parteien binnen 14 Tagen anerkennen müssen.“ Inzwischen gebe es vergleichsweise wenige Fälle, die es bis vor den Schlichtungsausschuss schaffen. „Ich bin froh, dass die Ausbildereignungsverordnung wieder in Kraft gesetzt wurde.“ Langweiliger ist es für Martin Raithel dadurch nicht geworden. Dafür sind Konflikte schlichtweg zu vielfältig.