Kalletal. Touristen werden in Kalletal künftig nicht extra zur Kasse gebeten. Eine Tourismusabgabe oder -steuer wird es in der Gemeinde nicht geben. Mit dieser einstimmigen Entscheidung ist der Gemeinderat einer Empfehlung der Verwaltung gefolgt. Einer der Knackpunkte: Es sollte keine Abgabe werden, die am Ende nur die Kalletaler Campingplätze zu entrichten haben. Doch das Vorhaben anders zu gestalten, erwies sich als schwierig. Kämmerer Jens Hankemeier hatte in der Ratssitzung auf die Probleme hingewiesen, solch eine Steuer oder Abgabe einzuführen: „Lege ich eine Mindestbettenzahl zugrunde? Beziehe ich betriebliche Übernachtungen mit ein?“ Dazu wiederum gebe es keine Zahlen. Kurzum: Solch ein Vorhaben wäre aus Hankemeiers Sicht zu kompliziert oder rechtlich zu heikel. Ausgangspunkt war ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2023. Sie hatte die Prüfung einer „Tourismusabgabe“ für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben angeregt und darauf verwiesen, dass immer mehr Städte und Gemeinden eine solche Abgabe einführen. Die Mehreinnahmen sollen nach dem Willen der CDU „der Deckung der Kosten dienen, die der Gemeinde durch den Tourismus entstehen“. Sind Wanderparkplätze nur für Touristen da? Doch so einfach ist es nicht, wie aus der ausführlichen schriftlichen Begründung Hankemeiers hervorgeht. So könnte bei einer Tourismusabgabe die Frage zum Problem werden, wofür die Einnahmen verwendet werden sollen, denn: Abgaben müssen nach Hankemeiers Angaben zweckgerichtet dafür verwendet werden, wofür sie erhoben werden. Welche Kosten entstehen der Gemeinde für den Tourismus? Es gibt Zweifel, ob sich das genau ermitteln lässt. Sind Wanderparkplätze oder die Weserfähre nur für Touristen da oder auch für die eigenen Einwohner? Deshalb könnte solch eine Festlegung wackeln, wenn jemand dagegen vor Gericht zieht, so Hankemeier. Die Alternative könnte sein, eine Bettensteuer einzuführen – deren Einnahmen müssten nicht zweckgebunden verwendet werden. Doch die Probleme lauern anderswo: So sei gar nicht klar, wie viele Beherbergungsbetriebe – also zum Beispiel Hotels oder Pensionen – es auf Kalletaler Gebiet gibt. Hier zu genauen Zahlen zu kommen, lässt sich nach Einschätzung des Kämmerers auch mit Unterstützung von Lippe Tourismus und Marketing (LTM) „nicht oder nur sehr aufwendig ermitteln“. In Frage kommen sollten überdies nur Betriebe mit mindestens fünf oder zehn Betten, weil kleinere Vermieter mit der Frage der Steuer überfordert sein könnten, meint die Gemeindeverwaltung. Eine oder vier Personen pro Parzelle? Weitere Schwierigkeiten: Wird pauschal die Übernachtung besteuert, würden saisonale Preisunterschiede keine Rolle spielen. Eine prozentuale Bettensteuer hingegen würde den Preis pro Tag berücksichtigen. Bei den Campingplätzen könnte es laut Vorlage Unterschiede von bis zu 400 Prozent geben – je nachdem, ob eine oder vier Personen auf einer Parzelle übernachten. Wenn unterm Strich eine Bettensteuer für Betriebe ab zehn Betten und ohne Berücksichtigung beruflicher Übernachtungen erhoben würde, „könnte der Eindruck entstehen, dass eine kommunale Aufwandssteuer hauptsächlich für Kalletaler Campingplätze eingeführt würde“, resümiert Hankemeier. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass eine seriöse Schätzung der Steuererträge gar nicht möglich sei. Die mannigfaltigen Schwierigkeiten konnten offenbar alle Ratsmitglieder nachvollziehen. Dass das Thema erst mal nicht weiter verfolgt wird, bedeutet laut Hankemeier aber nicht, „dass wir es grundsätzlich negativ bescheiden“. Irgendwann einmal könnte die Kalletaler Bettensteuer also wieder Thema werden.