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Kalletal

Das Aktenwälzen findet kein Ende

Ein Fall um Kalletaler Entwässerungsleitungen beschäftigt das Landgericht

Werner Wißmann besitzt mehrere Ordner, in denen sich etwa 800 Seiten Text und Bilder zum Fall Baugebiet und Entwässerung befinden. - © Foto: Pavlustyk
Werner Wißmann besitzt mehrere Ordner, in denen sich etwa 800 Seiten Text und Bilder zum Fall Baugebiet und Entwässerung befinden. (© Foto: Pavlustyk)

Kalletal. Ein jahrelanger Streit zwischen zwei Kalletalern wird derzeit am Detmolder Landgericht ausgefochten. Es geht um Bauland und verstopfte Entwässerungsleitungen.

800 Seiten Text und Bilder hat Werner Wißmann zum Fall gesammelt. Der Anfangspunkt des Streits liege gut zehn Jahre zurück. Damals wollte Wißmanns Nachbar Heinrich Kuhlmann sein Ackerland in Baugebiet umwandeln lassen. Der Kalletaler Rat stimmte dagegen. Wißmann: "Die Schuld an dieser Entscheidung gibt er seinen unmittelbaren Nachbarn." Kuhlmann habe deshalb vor etwa drei Jahren zwei Entwässerungsleitungen, die von Wißmanns Grundstück führen, verstopft. Als Folge habe der Keller seines Hauses mehrermals unter Wasser gestanden.

Heinrich Kuhlmann sagt, dass diese beiden Sachverhalte nichts miteinander zu tun haben. Dem Resthofbesitzer geht es nach eigenen Angaben darum, dass sein Nachbar eines der beiden Rohre, das durch Kuhlmanns Grundstück führt, zur Bentorfer Straße verlegt.

Am Amtsgericht Lemgo wurde entschieden, so Wißmann, dass der Zustand der Entwässerungsrohre erhalten werden muss - wie beim Erstbau in den 1960er Jahren.

Gegen diese Entscheidung hat Kuhlmann Widerspruch eingelegt. Seit Januar 2009 beschäftigt sich laut Richterin Anke Grudda das Landgericht Detmold mit dem Fall. Und eigentlich hätte das Berufungsverfahren Ende Juni beendet sein können. Doch einen Tag vor der Urteilsverkündung hat Wißmann einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.

Diese soll, so Wißmann, einen Kanalbau vorgeschlagen haben. Dies hat der einstige Lehrer nach eigenen Angaben aufgrund der hohen Kosten abgelehnt und betont, dass Kanalbau Sache der Gemeinde sei. Zudem seien bei Gericht Drohungen gefallen.

Zum laufenden Verfahren konnte Richterin Grudda nichts sagen. Es werde zunächst über den Befangenheitsantrag entschieden und voraussichtlich am 17. August über den Fall Kuhlmann gegen Wißmann.

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