Kreis Lippe. Viele Wohlfahrtsverbände und Kirchen haben Haftpflichtversicherungen für in ihren Häusern lebende Flüchtlinge abgeschlossen. Fälle wie der aus Salzuflen seien bislang sehr selten, meint Lutz Dettmer, Prokurist beim kirchlichen Versicherungsmakler Ecclesia.
Ein radelnder Asylsuchender hatte, so die Polizei, in Bad Salzuflen vor wenigen Wochen eine Vorfahrt missachtet und einen 8.000-Euro-Blechschaden verursacht. „Ehepaar bleibt auf Totalschaden sitzen" – so hatte die LZ berichtet, denn es haftet keine Haftpflichtversicherung.
Eine Versicherungspflicht für Asylbewerber gibt es für die Kommunen nicht. „Diese Fälle werden sich häufen", prognostiziert Dettmer. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Versicherungsfragen rund ums Ehrenamt. Er hat viele Anfragen von Trägern aus ganz Deutschland – sowohl nach Policen für Gebäude als auch für Ehrenamtliche und in jüngster Zeit vermehrt nach Haftpflichtversicherungen für die Flüchtlinge. Die passende Versicherung koste „maximal 20 Euro pro Jahr und Flüchtling".
Die Policen liefen nicht auf bestimmte Namen, sondern seien beispielsweise für 30 Bewohner pro Jahr gültig. Sie würden häufig in Anspruch genommen – für Schäden in den Wohnheimen, etwa aufgrund falsch bedienter Herde. „Die Träger sind durchaus in der Pflicht, zum nachbarschaftlichen Frieden beizutragen."
Kommunen indes seien kaum interessiert. Solche Gruppenverträge seien in Lippe nicht gefragt, hatte auch die Stadt Lemgo nach der ersten LZ-Berichterstattung mitgeteilt und die Gleichbehandlung mit Hartz-IV-Empfängern angeführt, die oftmals ebenfalls nicht versichert seien.
„Dieses Thema wird zentral durch das Innenministerium für NRW geklärt", sagt dazu Andreas Moseke, Sprecher der Bezirksregierung.
Zwei FDP-Abgeordnete wollen dies wissen, nachdem aus dem bayerischen Dinkelscherben ein ähnlicher Fall wie der Bad Salzufler bekannt geworden war. Die Liberalen fragen etwa, wie viele Kommunen bisher eine Sammel-Haftpflichtversicherung für ihre Asylsuchenden abgeschlossen haben. Moseke: „Die Antwort bleibt abzuwarten."
Flüchtlinge, die beispielsweise in der Landeseinrichtung in der Detmolder Adenauerstraße untergebracht sind, sind also nicht haftpflichtversichert. Der Arbeiter-Samariterbund betreibe das Haus lediglich im Auftrag des Landes und sei daher in Sachen Versicherung nicht zuständig, erklärt Henning Welslau vom ASB. Die jungen unbegleiteten Flüchtlinge jedoch, die im Clearinghaus Detmold wohnen, seien über die Fürstin-Pauline-Stiftung versichert, sagt Heiko Schuhmacher von der Stiftung.