Kreis Lippe. Sie waren sichtlich schockiert: Der eindringliche Vortrag zum Thema Mobbing in der Kirchengemeinde ließ die Besucher des lutherischen Klassentages in am Hagenplatz in Blomberg ganz und gar nicht kalt. Denn er führte ihnen deutlich vor Augen, in welcher rechtlich schwachen Position sich die Seelsorger nach dem Pfarrdienstrecht eigentlich befinden. Eigentlich hatte Superintendent Andreas Lange als Referentin für das Treffen von haupt- und ehrenamtlichen Aktiven im lutherischen Pfarrdienst die Berlinerin Sabine Sunnus vom Verein "David" eingeladen. Doch weil diese erkrankt ist, sprang Prof. Gisela Kittel aus Detmold ein. Sie hat sich selbst intensiv mit dem Pfarrdienstrecht und seinen Folgen für die Seelsorger auseinandergesetzt und trug nicht nur das Manuskript aus Berlin engagiert vor, sondern ergänzte es. "Die Rechtslage ist ein Einfallstor für Mobbing", zitierte sie Sabine Sunnus. Denn es werde bei einer Versetzung nicht geprüft, warum das Verhältnis zerrüttet sei, das sei "unerheblich". "Zwei Kirchenälteste, denen die Nase des Pfarrers nicht passt, müssen nur behaupten, das Vertrauen sei zerrüttet." Die Folgen seien schlimm: Versetzung in den Wartestand mit bis zu 40 Prozent Kürzung der Bezüge, möglicherweise der Zwangsruhestand, unabhängig vom Alter. "Das ist eine Bestrafung einer einzelnen Person ohne Schuldnachweis." Der Paragraph, so ergänzte die Professorin, sei "ein Ins-trument, das auf Unrecht gebaut ist." Die Situation ändere sich allerdings, weil es immer weniger Nachwuchs gebe: "Wir sollten also gut überlegen, ob wir jemanden in die Wüste schicken, weil er uns als nicht gut genug erscheint." Traugott Schall, der in einer Schrift den Pragraphen bereits das "Kuckucksei im Pfarrdienstrecht" genannt hat, ist selbst bereits Opfer von Mobbing in einer schleswig-holsteinischen Gemeinde geworden, "weil sie keinen Flüchtling haben wollten." Von einer Mediation, wie sie einem Redner vorschwebt, warnt er: "Dabei tun sich Fallstricke auf, weil das freiwillig ist." Anders die Supervision: "Die kann angeordnet werden, sogar zeitlich unbegrenzt." Einer solchen Anordnung könne sich auch ein Kirchenvorstand nicht widersetzen. So sieht es auch Tobias Treseler, Theologischer Kirchenrat bei der Landeskirche Lippe. "Jede Gemeinde kann Supervision in Anspruch nehmen, auch wenn die Hütte noch nicht brennt." Superintendent Andreas Lange nahm die Bestürzung im Raum wohl wahr. Er war dabei, als die Lippische Landessynode vor vier Jahren das Gesetz übernommen hat. "Da hat niemand gesagt: Da schlummert etwas." Umso wichtiger sei es, sich mit dem Thema zu befassen, waren sich die Anwesenden einig.