„Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden", erklärt Kreissprecher Steffen Adams.
Kreis Lippe
„Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden", erklärt Kreissprecher Steffen Adams.