Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt
Ist die Benutzung des Radweges für Radfahrer zwingend vorgeschrieben?

Ja: Es gilt eine Benutzungspflicht für alle Radwege, die mit einem Verkehrszeichen ausgezeichnet sind. Nur wenn die Benutzung nicht zumutbar ist, aufgrund von Schlaglöchern, Eis und Schnee, Müll oder weil zu viele Menschen auf einem kombinierten Geh-/Radweg unterwegs sind, darf der Radfahrer die Straße nutzen. Für Rennradfahrer gibt es keine Ausnahme.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Nein: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ab einer bestimmten Gruppengröße (16 oder mehr) ist die Fahrt im geschlossenen Verband jedoch verpflichtend.
Muss ein Fahrrad beleuchtet sein?

Nein: Ein Fahrrad gilt auch ohne Lampen als verkehrssicher – allerdings nur, solange man im Hellen unterwegs ist.
Darf ich einen anderen Verkehrsteilnehmer grundlos anhupen?

Nein: Die Hupe gilt als Schall- und Warnzeichen. Wenn sie allerdings zum Beispiel eingesetzt wird, um einen Überholvorgang anzukündigen, ist dies legitim.