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Herford

Gerichtsprozess: Demenzkranker soll in geschlossene Klinik

Herford. Wenn Menschen zur Gefahr für andere werden, weil sie psychisch krank sind, droht ihnen oft die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. In einem aktuellen Herforder Fall geht es aber vor allem um ein Altersleiden - die Demenz.

Einem 84-jährigen Rentner droht die Einweisung in eine geschlossene Klinik, weil er an einem altersbedingte Hirnproblem und an Demenz leidet. Das Herforder Schöffengericht hat einen entsprechenden Fall mit einem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft ans Landgericht Bielefeld verwiesen. "So ein Fall ist nicht alltäglich", erklärt Guiskard Eisenberg, Sprecher des Landgerichts. Er habe einen derartigen Vorgang noch nicht gehabt. Auch Staatsanwalt Christoph Mackel spricht von einem seltenen Verfahren.
Nachbarn am Ellenbogen verletzt

Der alleinlebende Rentner hatte vor fast einem Jahr seinen Nachbarn mit seinem Auto am Ellenbogen verletzt. Er habe versucht, sein Opfer anzufahren, so die Anklage. Anschließend hatte er gehalten und den Nachbarn beschimpft.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Rentner wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt. Die Tat ist die gravierendste einer Reihe von Anzeigen und Verfahren anderer Personen gegen den Mann. Der war bis 2012 nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, seit dem aber mehrfach. Die Vorwürfe reichen von Beleidigung und Telefonterror bis hin zu Körperverletzung.
"Der lügt doch"

"Der lügt doch und das weiß jeder", kommentierte der 84-Jährige die Aussagen seines Nachbarn lautstark - immer beobachtet von einem medizinischen Gutachter. Der hatte den Rentner bereits vor dem Prozess untersucht. Er attestierte im Patienten eine "hirnorganische Beeinträchtigung". Sie werde unter anderem durch Bluthochdruck und Diabetes hervorgerufen.

Dazu komme eine Demenz, die sich anders äußere als bei Alzheimerpatienten. Der 84-Jährige "ist nicht in der Lage das Unrecht seiner Tat einzusehen", schrieb der Mediziner. Es sei eine krankhafte seelische Störung. Der Rentner könne sich nicht steuern, es liege eine Störung der Impulskontrolle vor. Damit gilt der Senior als schuldunfähig.
Patient müsse kooperieren

Medizinisch könne sein Zustand durch Medikamente verbessert werden - wenn der Patient kooperiere und regelmäßig betreut werde. Deshalb versuchten Staatsanwaltschaft und Gericht für den 84-Jährigen alternative Unterbringungen wie in einer betreuten Wohngruppe ins Spiel zu bringen. Vergeblich. "Ich habe keine Probleme, bin kerngesund", so der Rentner. Immerhin sei er "Berater des Bürgermeisters". Zuhause ausziehen wolle er nicht und den Führerschein wolle er zurück haben, erklärte er und lehnte alle Angebote ab.

Staatsanwaltschaft und Gericht zogen die Notbremse. "Ich will das Risiko nicht eingehen", erklärte der Staatsanwalt und beantragte die Unterbringung in einem geschlossenen Heim. Das Gericht verwies den Fall ans Landgericht, das über solche Maßnahmen entscheiden muss.

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