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Stallpflicht für Geflügel auf ganz Lippe ausgeweitet

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Die Stallpflicht gilt jetzt für den gesamten Kreis Lippe
 - © Symbolbild: Pixabay
Die Stallpflicht gilt jetzt für den gesamten Kreis Lippe (© Symbolbild: Pixabay)

OWL. Aus Sorge vor einer Ausbreitung der Vogelgrippe muss Geflügel ab sofort in allen Kreisen Ostwestfalen-Lippes im Stall untergebracht werden. Nur in Bielefeld gilt noch keine flächendeckende Stallpflicht.

Bislang mussten Geflügelhalter in den Kreisen Paderborn, Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke und Lippe ihre Tiere nur in Risikogebieten in der Nähe von Wildvögel-Sammelstellen aufstallen. In Lippe war zuerst die Gemeinde Kalletal von der Regelung betroffen. Nun haben die Kreisveterinäre die Stallpflicht flächendeckend ausgeweitet, die ab sofort auch für den gesamten Kreis Lippe sowie für Höxter gilt.

Sämtliches Geflügel (Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) muss nun entweder in einem geschlossenen Stall oder in besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Es darf keinen Kontakt zu Wildvögeln geben, weil es bereits zwei bestätige Fälle der Geflügelpest in NRW gab.

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