Frankfurt/Bielefeld. Schnelle Fotos und Filme sind dank Smartphones längst Teil unseres Alltags. Auch in Schwimmbädern wird gerne fotografiert und gefilmt, doch das kann schnell zu Auseinandersetzungen führen. In Hessen haben Schwimmbäder deshalb mit dem Beginn der Freibadsaison ihre Badeordnung verschärft: Wer sein Smartphone im Schwimmbad nutzen möchte, muss die Kamera mit einem Siegel abkleben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Rauswurf oder sogar Hausverbot rechnen. Auch in Ostwestfalen-Lippe sind in einigen Schwimmbädern Foto- und Filmaufnahmen verboten.
In weiten Teilen der Region hat die Freibadsaison bereits begonnen. Auch wenn die Massen noch nicht in die Bäder strömen, freuen sich viele auf die Abkühlung an heißen Tagen. An gutbesuchten Tagen im Sommer kann es deshalb schnell eng werden. Große Schwimmbäder wie das Wiesenbad in Bielefeld zählen so täglich 3.000 Gäste. Beim Fotografieren und Filmen kann also nicht garantiert werden, dass auch Unbeteiligte in Badehose oder Bikini abgelichtet werden und so unfreiwillig freizügig bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken zu sehen sind.
Um insbesondere die Privatsphäre von Kindern und Frauen zu schützen und um zu verhindern, dass mit Foto- oder Filmaufnahmen der Sexualtrieb befriedigt wird, haben Schwimmbäder in den hessischen Städten Offenbach und Frankfurt ihre Badeordnungen verschärft. Seit Saisonbeginn sind Foto- und Filmaufnahmen verboten, das gilt auch für Schnappschüsse von Verwandten und Freunden. Zudem erhalten Gäste am Eingang kostenlos ein Siegel, um die Kameras ihrer Smartphones abzudecken. Die Mitarbeiter der Bäder kontrollieren das.
Auch in Ostwestfalen-Lippe wird das Thema diskutiert. Allerdings halten die großen Bäderbetreiber in Bielefeld, Paderborn und Detmold die Einführung von Kamerasiegeln nicht für nötig und auch nicht für kontrollierbar. „Wer Verbote einführt, muss diese auch umsetzen und kontrollieren. Das ist insbesondere in großen Bädern nicht leistbar", erklärt die Sprecherin der Bielefelder Stadtwerke, Birgit Jahnke. „Trotzdem sind die Mitarbeiter in den Bädern sensibilisiert, insbesondere, wenn Erwachsene Kinder fotografieren oder unter Wasser gefilmt wird." Die Badegäste können das Personal bei Auffälligkeiten zudem jederzeit ansprechen, ergänzt Jahnke.
Auch in den Schwimmbädern der Paderbäder sind Smartphones zugelassen. „Vor der verbreiteten Nutzung von Smartphones waren Fotoapparate und Videokameras in den Paderborner Bädern verboten. Dieses Verbot lässt sich allerdings nicht auf Smartphones übertragen, weil mittlerweile fast jeder Gast ein Gerät dabei hat", erklärt der Betriebsleiter der Paderbäder, Stefan Schumann.
Nach wie vor dürfen fremde Personen jedoch nicht fotografiert oder gefilmt werden. „Die Mitarbeiter in den Bädern werden geschult, unter anderem in Zusammenarbeit mit der Polizei. Sie sind vorbereitet und sensibilisiert." Das gelte auch für viele Badegäste. „Wir erleben oft, dass Badegäste um Erlaubnis bitten, bevor sie ihre Kinder oder Enkel fotografieren.
Außerdem melden sich Besucher, wenn ihnen etwas auffällt oder einfach nur komisch vorkommt", sagt Schumann. „Bei Verdachtsfällen mussten wir auch schon die Polizei einschalten, das sind jedoch zum Glück nur Ausnahmen." Die Einführung von Siegeln zur Abdeckung von Smartphonekameras hält Schumann deshalb nicht für nötig. „In Großstädten wie Frankfurt kann ich mir aber vorstellen, dass es dafür Bedarf gibt."
In den Bädern der Stadt Detmold gilt hingegen bereits ein allgemeines Foto- und Filmverbot. „Unsere Mitarbeiter kontrollieren das auch, sie sind sensibilisiert", erklärt Teamleiter Andreas Hülsdonk. „Kamerasiegel sind deshalb nicht nötig." Teil der Diskussion um die Nutzung der Kamerasiegel, die in den Bädern in Offenbach und Frankfurt verteilt werden, ist wohl auch die Erweiterung eines Geschäftsmodells.
Das Unternehmen Trautwein Security Printing aus Herne bietet Bäderbetreibern seit einigen Wochen Kamerasiegel an, unter anderem auch in Paderborn. „Wir haben uns Informationen des Unternehmens zuschicken lassen, uns aber gegen die Sticker entschieden, weil wir den Einsatz derzeit nicht für nötig halten", erklärt der Betriebsleiter der Paderbäder, Stefan Schumann. „Bestellen können Bäder Siegel mit einem Werbeträger, die dann über Werbung finanziert werden oder Siegel mit dem eigenen Logo, die dann aber selbst finanziert werden müssen."
Auf Anfrage bestätigt das Unternehmen Trautwein Security Printing, dass Bäderbetreiber auf das neue Produkt aufmerksam gemacht werden. „Um die Privatsphäre der Gäste zu schützen, aber gleichzeitig die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderen Geräten mit einer Kamerafunktion nicht komplett auszuschließen, haben wir die Kamerasiegel entwickelt", erklärt eine Sprecherin.
Recht am eigenen Bild
- Ob in Schwimmbädern fotografiert werden darf oder nicht, fällt in den Bereich des Privatrechts. Bäderbetreiber regeln das Fotografieren und Filmen in ihren Badeordnungen, daher gibt es unterschiedlich strenge Regeln.
- In Deutschland gilt laut Gesetz das Recht am eigenen Bild, also das Recht darüber zu bestimmen, was mit Fotos oder anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit geschieht. Das bloße Erstellen eines Fotos ist nicht von dem Recht am eigenen Bild erfasst. Nach aktueller Rechtslage ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen.