Bielefeld. Noch vor einigen Jahren mussten Handynutzer für das Telefonieren im Ausland tief in die Tasche greifen oder zusätzliche Flatrate-Angebote buchen. Dank der EU-Kommission gelten ab dem 15. Juni innerhalb der Europäischen Union die gleichen Tarife wie daheim. Trotzdem tricksen sich einige Mobilfunkanbieter um die neuen Gesetze herum.
Roaming
Ab dem 15. Juni dürfen Anbieter kein Extra-Geld für Telefonie, SMS-Versand und mobilen Internetzugang im EU-Ausland verlangen. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre aktuellen Vertragsangebote schon an die EU-Verordnung angepasst. Die Regelung gilt in allen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Auch Großbritannien gehört dazu, solange der Inselstaat noch zur Europäischen Union gehört.Während sich die Kunden von Telekom, O2 oder Vodafone kaum Sorgen um ihren Sommerurlaub machen müssen, haben einige Billig-Anbieter Tarife ins Programm genommen, die kein Roaming erlauben oder nur bestimmte Kapazitäten im Ausland einräumen. Das dürfen sie auch. Handynutzer sollten also unbedingt im Kleingedruckten nachlesen, welche Konditionen bei ihrem gewählten Tarif gelten.
Grund dafür sind die hohen Kosten, die den Anbietern durch die neue Roaming-Verordnung entstehen: Mobilfunkanbieter dürfen sich gegenseitig Nutzungsentgelte in Rechnung stellen, wenn reisende Kunden im Ausland die entsprechende Infrastruktur nutzten. Unternehmen mit eigenen Netzen bezahlen also nicht nur, sie kassieren auch. Bei Discountern ohne eigene Netze dürfte die Verordnung hingegen zum Zuschussgeschäft werden.
Der Telefonkonzern Drillisch mit mehr als 2,5 Millionen Kunden experimentiert beispielsweise mit reinen Deutschland-Tarifen, die gleich hinter der Grenze den Dienst komplett versagen. Dies ist beispielsweise bei Tarifen der Marken Yourfone und Deutschlandsim der Fall. Wer einen Tarif mit echtem Roaming möchte, muss mehr für den Grundpreis bezahlen.
„Sicherheitshalber sollten Verbraucher bei ihren Anbietern nachfragen", rät Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern. Zum Beispiel ob in der Vergangenheit gebuchte Auslandspakete automatisch enden.
Und es gibt weitere Einschränkungen beim Roaming: Die EU-Verordnung sieht eine Fair-Use-Grenze vor. So soll Missbrauch verhindert werden. Genau definiert ist diese Grenze aber nicht. „Roaminganbieter können beispielsweise in einem Zeitraum von vier Monaten beobachten, ob Kunden überwiegend Mobilfunkdienste im Ausland oder im Inland nutzen", sagt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur. Wer seine SIM-Karte überwiegend im Ausland nutzt, muss eventuell einen Aufschlag zahlen.
Wichtig für Kreuzfahrtreisende: Auf dem Schiff können Verbrauchern auch innerhalb der EU hohe Kosten entstehen. Für die auf vielen Schiffen eingerichteten Bord-Funknetze gilt die EU-Verordnung nämlich nicht. Eine Gesprächsminute kann bis zu 10 Euro kosten. Vor der Abreise lohnt sich der Blick in die Vertragsdetails oder eine Nachfrage beim Reiseanbieter. Einmal an Bord angekommen, sollten Schiffsreisende die automatische Netzwahl des Telefons ausschalten. Sonst meldet sich das Telefon vielleicht unbemerkt über das teure Schiffsnetz an, falls das Landnetz einmal nicht verfügbar ist.