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Düsseldorf

Dashcams der Polizei überführen Blockierer von Rettungsgassen

Düsseldorf. Eigentlich ist es bisher nur ein Test. Doch schon die ersten Erfahrungen zeigen, wie sinnvoll dieser Test ist. Seit Anfang 2018 hat die Polizei in NRW mit ihren neuen Dashcams in Streifenwagen in 79 Fällen Blockierer von Rettungsgassen auf den Straßen überführen und ihrer Strafe zuführen können. Alleine in OWL waren es elf Fälle.

Die Zahlen gehen aus einer Antwort von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Christian Dahm aus Vlotho (Kreis Herford), hervor. „Es ist richtig, dass die Polizei in NRW hier konsequent vorgeht. Rettungs- und Hilfeleistung hat Vorrang vor Gaffern und Blockierern", sagt Dahm.

Den Rettungsweg-Blockierern drohen seit dem 19. Oktober 2017 deutlich härtere Strafen. Statt bislang 20 Euro muss derjenige, der gegen die in Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung festgeschriebene Pflicht, bei Staus zwischen den Fahrspuren Rettungswege freizuhalten, jetzt 200 Euro Strafe zahlen. Wer einem Einsatzfahrzeug, das mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, nicht sofort freie Bahn verschafft, dem „blühen" 240 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Geldbuße von 320 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Testphase beginnt mit 50 Dashcams

Die Polizei hat für die auf ein Jahr angesetzte Testphase erst einmal 50 Dashcams angeschafft. Hohe Kosten entstehen nicht, der Stückpreis beträgt 134,41 Euro netto, gibt Innenminister Reul detailliert Auskunft. Ob die Kameras künftig auch bei der Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen oder anderen Delikten eingesetzt werden sollen, lässt Reul offen. Er weist aber darauf hin, dass dies technisch möglich sei.

Der Minister betont auch, dass Aufnahmen unbeteiligter Dritter aus Datenschutzgründen nach der Sichtung der Bilddateien unverzüglich gelöscht würden. Gespeichert und für entsprechende Verfahren weiter verwendet würden nur Aufnahmen von Personen, gegen die dann ermittelt werde.

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