Kreis Herford. Diese Nachricht hat Katzenhalter im Kreis Herford aufgeschreckt: So warnte jüngst die Tierärztin Moira Gerlach, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund (DTB), es gebe auch für Haustiere, insbesondere Katzen, eine Gefahr, sich mit dem Vogelgrippevirus H5N1 zu infizieren. Diese Gefahr, auch für Hunde, sei zwar „gegenwärtig gering“, insbesondere für Katzen aber „nicht unerheblich“, wie die Veterinärmedizinerin in einem Interview sagte. Wie schätzen Experten im Kreis Herford dieses Infektionsrisiko für Katzen in unserer Region ein, was können Tierhalter tun, um dieses zu reduzieren und wie ist die aktuelle Gesamtlage im Kreis, was die Vogelgrippe betrifft? Die Redaktion fragte nach. So bezeichnet der Kreis das Infektionsrisiko für Menschen, sich mit dem Vogelgrippevirus anzustecken, weiterhin als „sehr gering“. Bisherige Übertragungen auf den Menschen hätten meistens nur nach intensivem Kontakt zu erkranktem oder verendetem Geflügel stattgefunden. „In Deutschland ist bisher kein Fall von aviärer Influenza (Vogelgrippe) bei Menschen bekannt geworden“, heißt es weiter. Bisher habe es keinen bestätigten Fall von Geflügelpest im Kreis Herford - „weder beim Hausgeflügel noch beim Wildvogel“ gegeben. Eine Katze, so der Kreis Herford, könnte sich „bei intensivem Kontakt und der Übertragung einer hohen Viruslast, also einer großen Menge Viren, anstecken“. Dies wäre demnach zum Beispiel möglich, wenn ein an Geflügelpest erkrankter oder verendeter Vogel gefressen würde. „Eine Infektion durch das Verfüttern von rohem Geflügelfleisch ist sehr unwahrscheinlich.“ Trotzdem sollte, so die Behörde weiter, generell kein rohes Geflügelfleisch verfüttert werden. „Bislang ist kein positiver Fall einer H5N1-Infektion bei einer Hauskatze in Deutschland bekannt.“ Was zu tun ist, wenn eine Katze einen toten Singvogel nach Hause bringt Von Sperrzonen, wie in einigen anderen Kreisen in NRW und bundesweit, sei der Kreis Herford bislang nicht betroffen. Eine sogenannte „Stallpflicht“ für Geflügel sei aktuell nicht geplant. „Bei einer Verschärfung der Lage, zum Beispiel durch einen positiven Fall im Kreisgebiet, kann sich diese Einschätzung aber schnell ändern.“ Es werde dann „risikoorientiert und lageabhängig über die Verfügung einer Stallpflicht entschieden“. Es bleibe allerdings dabei, dass sich die Geflügelpest weiterhin in Deutschland ausbreite, „es gibt in NRW mehrere Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen“, auch in OWL (Kreis Paderborn, Kreis Gütersloh). Bei den Wildvögeln seien vor allem Kraniche, aber auch Wildgänse betroffen. In der Wildvogelpopulation trete das Influenzavirus H5N1 vor allem bei Wasservögeln und Aas fressenden Greifvögeln auf. Singvögel wie Meisen, Amseln, Finken oder auch Tauben seien „wenig empfänglich und spielen für das Seuchengeschehen keine wesentliche Rolle“, so der Kreis auf Anfrage. „Säugetiere können sich vereinzelt mit H5N1 infizieren“, heißt es jedoch weiter. „Betroffen sind meist wildlebende Fleischfresser wie zum Beispiel Füchse.“ Der Kreis Herford gibt folgende Empfehlungen für Tierhalter: „Sollte eine Hauskatze einen toten Vogel (üblicherweise kleinere Singvögel) nach Hause bringen, kann eine Plastiktüte über den Vogel gestülpt und der Beutel dann über den Restmüll entsorgt werden. Danach sollten die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden.“ Tote Singvögel werden demnach grundsätzlich nicht im Rahmen des Wildvogelmonitorings untersucht. Tote Vögel wie Wasser- und Greifvögel können dem Kreis gemeldet werden Die Herforder Tierärztin Lisa Lange sagt auf Anfrage zum Infektionsrisiko für Katzen: „In der tierärztlichen Praxis ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Katze mit der aviären Influenza infiziert, als äußerst gering einzuschätzen.“ Sollte es durch intensiven Kontakt zu einem erkrankten Wild- oder Nutzvogel dennoch zu einer Ansteckung kommen, wären die Symptome Langes Einschätzung nach sehr unspezifisch – „etwa Fieber, Appetitlosigkeit, Atembeschwerden oder Durchfall – und daher nur schwer eindeutig mit einer Influenza-Infektion in Verbindung zu bringen“. Bestehe dennoch ein konkreter Verdacht, „kann die entsprechende Diagnostik nicht über ein privates Labor und den Haustierarzt erfolgen“, betont die Veterinärin. „In diesem Fall würde das zuständige Veterinäramt die weiteren Schritte übernehmen und gegebenenfalls Proben an das nationale Referenzlabor, das FLI, weiterleiten.“ Das Kürzel FLI steht für das Friedrich-Löffler-Institut, das für die Prävention, Diagnose und die Bekämpfung von Tierseuchen zuständig ist. Katzen, die Freigang gewöhnt sind, nur noch im Haus zu halten, um eventuelle Kontakte zu Wildvögeln zu verhindern, sieht der Deutsche Tierschutzbund eigenen Angaben zufolge kritisch. Tot aufgefundene Indikatorvögel wie Wasser- und Greifvögel können dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford während der regulären Dienstzeiten unter 05221/13-1641 gemeldet werden. Der Kreis bittet um eine genaue Fundortangabe, idealerweise mit Georeferenzierung (zum Beispiel über Google Maps). Am Wochenende und an Feiertagen ist eine Rufbereitschaft über die Leitstelle der Feuerwehr eingerichtet.