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Neuheiten im Überblick

Aktivrente, Deutschlandticket und Mindestlohn: Das ändert sich im Jahr 2026

Zum Jahreswechsel müssen sich die Menschen in Deutschland auf einige Änderungen einstellen, die vor allem Verdienstmöglichkeiten und Energiepreise betreffen. Während etwa fossile Energieträger teurer werden, ist eine Senkung des Strompreises zu erwarten. Gute Nachrichten gibt es vor allem für diejenigen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.

Rente und Aktivrente

Rentner können 2026 mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um etwa drei Prozent rechnen. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2025 der Deutschen Rentenversicherung hervor. Demnach wird eine Erhöhung von 3,5 bis vier Prozent prognostiziert. Grund dafür seien die 2025 gestiegenen Bruttolöhne. Die verbesserte Wirtschaftslage wirkt sich somit auch für Rentner positiv aus.

Außerdem tritt am 1. Januar 2026 die sogenannte Aktivrente in Kraft. Die ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig einen Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat zu erwirtschaften, der nicht versteuert werden muss. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen dennoch weiterhin entrichtet werden. Ob bereits Rente bezogen wird oder der Renteneintritt verschoben wurde, ist bei der Aktivrente irrelevant. Voraussetzung ist es, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen - Selbstständige, Freiberufler, Minijobber sowie Beamte sind somit von der Regelung ausgeschlossen.

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen von ihrem bisherigen Arbeitgeber außerdem künftig mit befristeten Verträgen ohne sachlichen Grund ausgestattet werden. Diese Maßnahme ergreift die Bundesregierung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Weiterbeschäftigung im Rentenalter zu fördern. Zwar gilt das sogenannte Anschlussverbot für besagte Arbeitnehmer nicht mehr, dennoch gelten auch hier strenge Regeln in Bezug auf befristete Verträge ohne sachlichen Grund.

Mindestlohn, Minijob, Kindergeld und Ausbildungsvergütung

Zum Jahresbeginn steigt der Mindestlohn um 50 Cent auf 13,90 Euro. Für Anfang 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird demnach ebenfalls angepasst. 2026 dürfen Minijobber somit voraussichtlich 603 Euro pro Monat verdienen und behalten gleichzeitig den „geringfügigen Beschäftigungsstatus“.

Mit einem Minijob - wie etwa als Aushilfe in einer Eisdiele - lässt sich in 2026 mehr Geld verdienen, als zuvor. - © Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn
Mit einem Minijob - wie etwa als Aushilfe in einer Eisdiele - lässt sich in 2026 mehr Geld verdienen, als zuvor. (© Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn)

Auch das Kindergeld wird zum 1. Januar 2026 angehoben – von 255 auf 259 Euro pro Kind im Monat. Je Kind erhalten Eltern damit aufs ganze Jahr gesehen 48 Euro zusätzlich.

Dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zufolge wird außerdem die Mindestvergütung für Auszubildende angehoben. Demnach erhalten die Berufseinsteiger ab 2026 mindestens 724 Euro (statt 682) im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten sind es künftig 854 Euro (statt 805 Euro), im dritten 977 Euro (statt 921 Euro) und im vierten 1.014 Euro (statt 955 Euro).

Versicherung und Steuer

Gemäß des Steueränderungsgesetzes von 2025 wird der Grundfreibetrag – also das Einkommen, auf das keine Steuern entfallen – 2026 von 12.096 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Außerdem wird zu 2026 der Kinderfreibetrag angehoben. Pro Kind liegt der dann bei 9.756 Euro. Der Spitzensteuersatz wird indes erst bei 69.799 Euro statt wie bislang bei 68.481 Euro fällig.

Gutverdienende müssen 2026 mehr Gehalt in Rentenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, innerhalb derer Sozial-Beiträge erhoben werden, steigen auf bis zu 8.450 Euro (Rentenversicherung) beziehungsweise bis zu 5.812,50 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung). Auf das Einkommen, das darüber hinaus verdient wird, entfallen somit keine Beiträge.

Einen Zwang, gesetzlich krankenversichert zu sein, gab es bislang für diejenigen, die nicht mehr als 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen verdienten. Diese Versicherungspflichtgrenze wird zu 2026 auf 6.450 Euro angehoben. Wer mehr als das erwirtschaftet, kann sich freiwillig krankenversichern oder sich aber privat versichern.

Höhere C02-Gebühren machen 2026 das Tanken von Benzin und Diesel teurer. - © dpa
Höhere C02-Gebühren machen 2026 das Tanken von Benzin und Diesel teurer. (© dpa)

Mobilität und Strompreis

Das Deutschlandticket, das bei Einführung noch 49 Euro kostete und dessen Preis Anfang 2025 auf 58 Euro angehoben wurde, soll ab 2026 für 63 Euro zu haben sein, das haben die Verkehrsminister der Länder beschlossen. Das beliebte Nahverkehrsangebot ist laut Verkehrsbetrieben nach wie vor ein Verlustgeschäft für Selbige. Ab 2027 soll sich der Preis des Deutschlandtickets in Abhängigkeit eines Kostenindexes entwickeln, der Faktoren wie Löhne und Energiekosten berücksichtigt.

Aber nicht nur das Bahnfahren, auch das Fahren mit Verbrennern wird teurer. Die Abgabenerhöhung auf CO2 von 55 auf 65 Euro pro Tonne schlägt sich in erhöhten Benzin- und Dieselpreisen an der Zapfsäule nieder. Statt 16 Cent kostet der Liter dann etwa 19 Cent. Von der höheren CO2-Gebühr ist entsprechend auch das Heizen mit Öl und Gas betroffen.

Weniger Geld müssen Verbraucher dafür für Strom aufwenden. So plant der Bund einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, um die Kosten für Netzbetreiber zu senken und damit auch die angeschlossenen Haushalte zu entlasten. Für die werden in der Folge niedrigere Gebühren zur Nutzung des Stromnetzes fällig. Von 6,65 Cent pro Kilowattstunde soll sich der Preis auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde reduzieren.

Änderungen bei Kfz-Versicherungsbeiträgen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Regionalklassen (Schadensrisiko je nach Wohnort des Fahrzeughalters) neu berechnet. Während rund 5,3 Millionen Autofahrer dadurch in eine günstigere Regionalklasse eingeordnet werden, werden fünf Millionen höher eingestuft, für die deshalb möglicherweise höhere Beiträge fällig werden.

Änderungen gibt es auch bei den Typklassen (Schadensrisiko je nach Fahrzeugtyp). Etwa 5,9 Millionen Halter sind von einer Hochstufung ihres Fahrzeugtyps betroffen, rund 4,5 Millionen können sich über eine Herabstufung freuen. Steigen Beitragspflichten aufgrund einer Hochstufung der Typklasse, können Betroffene von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

Wer eine Spende – an eine gemeinnützige Organisation etwa – von der Steuer absetzen will, der benötigt bislang eine Quittung der Organisation ab einer Spendenhöhe über 300 Euro. Künftig wird das Beifügen einer solchen Quittung zur Steuererklärung erst ab 400 Euro nötig.

Das Jahr 2026 bringt zudem Entlastung für Ehrenamtliche und Übungsleiter, die sich beispielsweise in Sportvereinen engagieren. Die Ehrenamtspauschale – also der ehrenamtlich erwirtschaftete Verdienst, der nicht versteuert werden muss – steigt auf 960 Euro. Für Übungsleiter gibt es ebenfalls eine solche Pauschale. Sie wird auf 3.300 Euro erhöht.

Fotovoltaik

Betreiber von PV-Anlagen müssen ab 2026 unterscheiden zwischen dem Strom, den sie selbst verbrauchen und dem, den sie in ein Netz einspeisen, was eine steuerliche Vereinfachung bedeutet. Bislang mussten umsatzsteuerpflichtige Stromerzeuger so tun, als würden sie sich den Strom, den sie erzeugen und gebrauchen wollten, selbst verkaufen – und eine entsprechende Umsatzsteuer abführen.

Wer 2026 in NRW das Dach eines Gebäudes sanieren möchte, ist verpflichtet ein PV-Anlage zu installieren, die 30 Prozent der Dachfläche abdeckt. - © picture alliance/dpa
Wer 2026 in NRW das Dach eines Gebäudes sanieren möchte, ist verpflichtet ein PV-Anlage zu installieren, die 30 Prozent der Dachfläche abdeckt. (© picture alliance/dpa)

Im Bundesland NRW gilt ab 2026 eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaik-Anlagen, sofern eine Sanierung der Dachhaut ansteht und die Maßnahme unter technischen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten umsetzbar ist. Damit sind nun auch Bestandsgebäude von der Pflicht betroffen, nachdem eine solche für Neubauten in NRW bereits seit 2025 gilt. Das betrifft sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich oder industriell genutzte Gebäude. Eine solche Anlage muss 30 Prozent der Dachfläche abdecken. Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

In der Gastro-Branche steht ebenfalls eine Veränderung an. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen, nicht aber für Getränke, soll dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Ob die betroffenen Betriebe die steuerliche Entlastung in günstigere Preise für Gäste ummünzen, bleibt abzuwarten. Schließlich müssen die Gastronomien ab 2026 auch mehr Mindestlohn bezahlen.

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