Düsseldorf. Diese Fälle irritieren, sie sind jedoch real: In NRW leben mehrfach vorbestrafte Menschen, die Sozialleistungen beziehen, aber in einer luxuriösen Villa wohnen und teure Sportwagen fahren. Ihr Vermögen finanzieren sie aus Straftaten. Steuerfahnder können ihnen trotzdem nichts anhaben, weil das deutsche Recht ein effektives Eingreifen verhindert. Genau das will NRW jetzt ändern. Im Kern will das Land den „Spieß umdrehen“, wie NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt. Das heißt: Bislang müssen Steuerfahnder beweisen, dass das besagte Vermögen aus Straftaten stammt. Künftig aber sollen die Verdächtigen nachweisen müssen, dass ihre Vermögenswerte auf legalem Wege entstanden sind. Wer das nicht könne, verliere es. „Ganz einfach“, sagt Reul. Im Fachjargon nennt sich das Beweislastumkehr. Dafür braucht NRW aber die Hilfe des Bundes, weil eine Gesetzesänderung nötig ist. Die will NRW gemeinsam mit Sachsen nun im Bundesrat, also der Länderkammer, anschieben. Er sehe „keine großen Schwierigkeiten“, unter den Ländern eine „breite Mehrheit“ für den Vorstoß zu bekommen, erklärt NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf Nachfrage. Justizminister Limbach spricht von Paradigmenwechsel Sein Kabinettskollege, NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), betont, dass es sich um einen „Paradigmenwechsel“ im Strafrecht handle. Und: „Es muss um den Verdacht konkreter, schwerer Straftaten gehen.“ Es komme darauf an, dass der Staat die „dicken Fische“ fangen könne, unterstreicht Optendrenk. Eine konkrete Summe, wie viel Geld der Staat dadurch künftig von Straftätern abschöpfen könne, sei nicht zu beziffern. Allerdings entstehe in Deutschland im Jahr durch Steuerhinterziehung und weitere Vergehen ein vermutlicher Schaden in „dreistelliger“ Milliardenhöhe – also mehr als 100 Milliarden Euro. Wie sehr dem Staat bislang die Hände gebunden sind, zeigt Optendrenk an einem weiteren Beispiel. Bei einer Betriebsprüfung finden Außendienstler einen Koffer mit einer Million Euro Bargeld. Der Inhaber erklärt, dass er das Geld von Freunden geliehen habe. Einen Beleg habe er nicht. „Trotzdem sind unseren Prüfern die Hände gebunden, denn nur der Verdacht, dass hier Geld gewaschen wird, reicht nicht aus“, sagt Optendrenk. Vor allem im Bereich der Clankriminalität seien die Ermittler „sehr oft an diese Grenzen gestoßen“, sagt Innenminister Reul. „Die Bürger sehen ja den Menschen, der ja mit einem dicken Auto vorfährt, eine dicke Rolex am Arm hat, um sich beim Amt das Bürgergeld zu holen. Dass da was faul ist, das sieht jeder. In Deutschland läuft das viel zu oft.“ Als Vorbild dient Italien, wo bereits verschärfte Regeln gelten. Auf eine gemeinsame EU-weite Regelung wolle man aber nicht warten, beteuert Limbach. Bis dahin gingen dem Staat „Millionen oder Milliarden“ verloren. .responsive23-BiOIsWTeHesKX4p2-bar-vertical-straftaten-mit-clan-bezug-in-owl { width: 100%; padding-top: 100%; } @media (max-width: 600px) { .responsive23-BiOIsWTeHesKX4p2-bar-vertical-straftaten-mit-clan-bezug-in-owl { padding-top: 100%; } } @media (max-width: 360px) { .responsive23-BiOIsWTeHesKX4p2-bar-vertical-straftaten-mit-clan-bezug-in-owl { padding-top: 142.86%; } } Auch Geschäfte durch Schatten-Banken stehen im Fokus Der Vorstoß aus NRW sieht auch vor, gegen sogenanntes Hawala-Banking vorzugehen – also gegen Schatten-Banken. Dabei zahlen Menschen in Hinterzimmern Gelder ein, die dann im Ausland an Dritte ausgezahlt werden. Diese Überweisungen werden an der Bankenaufsicht vorbei getätigt und dienen der Geldwäsche sowie der Terrorismusfinanzierung. Nach aktuellem Recht müssen die Täter lediglich den Verlust ihrer Provisionen fürchten, weil es dem Staat nicht erlaubt ist, auf die eingezahlten Gelder zuzugreifen und sie abzuführen. Das Landgericht Düsseldorf hatte in einem solchen Fall angeordnet, Geld in Höhe von 150 Millionen Euro einzuziehen. Doch der Bundesgerichtshof entschied 2023, dass nur die Provision in Höhe von 1,5 Millionen Euro eingezogen werden durfte – also nur ein Hundertstel des rechtswidrig bewegten Vermögens. Die Ermittler aus NRW mussten nach dieser Gerichtsentscheidung im Land rund 20 Millionen Euro, die eigentlich schon zugunsten der Staatskasse gesichert worden waren, wieder freigeben. Diese Rechtsfolge tue „richtig weh“ und könne „nicht richtig“ sein, meint Limbach. Die Minister in NRW hoffen nun darauf, dass durch den Bund im nächsten Jahr die nötigen Gesetzesänderungen umgesetzt werden. Gescheitert sei die sogenannte Beweislastumkehr zuletzt in der früheren Ampel-Regierung am damaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), sagt Optendrenk.