Halle. Während der regulären Öffnungszeiten werden am 30. Dezember im Tresorraum der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück in der Haller Geschäftsstelle vier Schließfächer geknackt. Die beiden Tatverdächtigen haben Beute in sechsstelliger Höhe gemacht. Außerdem fahndet die Polizei mit Bildern. Was wir heute wissen - und was nicht. In welchem Zeitraum haben die Täter das Gebäude der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück betreten und wieder verlassen? Hierzu erklärt die Polizei, dass man den konkreten zeitlichen Ablauf nicht benennen könne. Aber so viel steht fest: Die mutmaßlichen Einbrecher befanden sich zwischen 12.35 Uhr und 13.15 Uhr in dem Gebäude der Bank. Durch welchen Eingang sind sie hereingekommen, und wo haben sie das Gebäude wieder verlassen? Die Tatverdächtigen haben den Eingang von der Haller Bahnhofstraße genutzt - dort sind sie rein- und wieder rausgegangen. Wie viele mutmaßliche Täter waren es, und wie waren sie gekleidet? Laut Polizei gibt es zwei Tatverdächtige: Der eine wird mit schlanker Statur beschrieben. Er trug eine dunkle Hose, eine dunkle Jacke mit hellem Pelzrand an der Kapuze sowie schwarze Sneaker mit weißen Streifen. Der Mann hatte einen Rollkoffer und einen dunkelgrünen Rucksack bei sich. Sein mutmaßlicher Komplize hatte ebenfalls eine schlanke Statur. Laut den Beamten trug er eine blaue Jeans, eine schwarze Jacke, eine dunkelblaue Basecap sowie braune Schuhe mit weißer Sohle. Auch dieser Tatverdächtige hatte einen Rollkoffer bei sich. Wie ist der reguläre Ablauf, um ein Schließfach im Keller der KSK zu öffnen? Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es aktuell? Seit dem Aufbruch hat sich das Zutrittsprozedere verändert. „Jetzt wird der Kunde stets durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Kreissparkasse begleitet“, sagt KSK-Sprecher David van Hoff. Zuvor sei das nicht notwendig gewesen. „Der Kunde konnte sich mit seiner Sparkassenkarte und der dazugehörigen PIN Zutritt zum Vorraum verschaffen.“ Danach habe man mittels eines Schlüssels das eigene Fach öffnen können. Eine vorherige Anmeldung sei nicht notwendig gewesen. Schließfachkunden hatten somit während der Öffnungszeiten jederzeit Zutritt zum Tresorraum im Keller, ohne dass im Servicebereich jemand davon etwas mitbekommen musste. Festzuhalten ist aber auch, dass die Tresorschließfächer ausschließlich Kunden der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück mit einem S-Girokonto beziehungsweise S-Geschäftskonto vorbehalten sind. Jede Nutzung der Bankkarte am Eingangsterminal dürfte somit protokolliert werden. Lesen Sie auch: Loch im Tresorraum löst Ansturm besorgter Bankkunden in Gelsenkirchen aus Wie konnten es die Täter am Tattag schaffen, bis zum Schließfach-Bereich vorzudringen? „Dazu können wir bislang wenig sagen“, heißt es seitens der Polizei. „Aufbruchspuren am Tresorraum haben wir nicht festgestellt.“ Heißt so viel: Die Täter konnten in jedem Fall ungehindert in den Raum gelangen. Wie wurden die Schließfächer geöffnet? War das mit einem sogenannten „Kuhfuß“ möglich oder brauchte es dazu eher eine kleine Flex oder andere Geräte? „Dazu machen wir keine Angaben“, heißt es seitens der Polizei. Wie konnte es sein, dass dieser Akt des Öffnens der Schließfächer unbemerkt vonstattengehen konnte? Schließlich werden die Täter Lärm verursacht haben ... „Zum Zeitpunkt der Tat waren sie alleine im Schließfachfachraum“, berichtet die Polizei. Dabei befinde sich dieser im Keller abseits des „normalen Kundenverkehrs“. Wann ist wem die Tat aufgefallen? Und was wurde als Nächstes unternommen? „Mitarbeitern ist die Tat aufgefallen, danach wurde die Polizei informiert“, heißt es von der Polizei Gütersloh. Gibt es Hinweise darauf, dass die Täter gezielt bestimmte Schließfächer geöffnet haben, sodass „nur“ vier geöffnet wurden? „Nein, diese Hinweise gibt nicht“, erklärt die Polizei. Wurden darüber hinaus noch mehrere Schließfächer beschädigt, ohne dass sie aufgebrochen wurden? „Ja, vier weitere“, berichtet die Polizei. Wie hoch ist der Schaden insgesamt, der durch die Tat entstanden ist - also Beute sowie Gebäudeschäden? „Wir sprechen von einem sechsstelligen Betrag“, bestätigen die Polizei und der zuständige Staatsanwalt Philipp Kalbertodt. Haben die Inhaber der Schließfächer bereits Regressansprüche gegenüber der KSK geltend gemacht? Darüber gibt es aktuell keine offiziellen Informationen. Gibt es schon Rückmeldungen durch Zeugen auf den Fahndungsaufruf der Polizei? „Ja, die gibt es. Zum Beispiel wurden vorsorglich Videoaufnahmen umliegender Geschäfte eingereicht“, berichtet die Polizei. Welche weiteren Ansätze hat die Polizei, die Täter zu ermitteln? „Zunächst werden die Zeugenhinweise gesichert, darüber hinaus auch die gesicherten Spuren ausgewertet.“ Gibt es abseits der Überwachungskameras in der Kreissparkasse in Halle auch eine Alarmanlage? „Ja, die gibt es“, bestätigt die Polizei. Dabei handele es sich um eine Anlage, die einen stillen Alarm auslöse. Hinweise, dass die Anlage an dem Tag nicht ausgelöst hat, liegen unserer Zeitung nicht vor. Vor diesem Hintergrund werden die Beteiligten klären müssen, wieso der Alarm nicht rechtzeitig registriert wurde. Bilder und weitere Informationen zu den beiden Tatverdächtigen sind inzwischen auf dem landesweiten Fahndungsportal der Polizei zu finden.