Bielefeld. Wer am Wochenende die Fußball-Bundesliga live sehen will, geht entweder ins Stadion oder schaltet den Pay-TV-Sender Premiere ein. Zusehen darf nur, wer zahlt. Dennoch gibt es mittlerweile auch Alternativen – im Internet.
Zwei verschiedene Angebotsarten von Fußball sind im Netz zu finden. Zum einen existieren kostenpflichtige Streaming-Angebote zum Beispiel von der Telekom oder auf der Internetseite von Premiere (Europa-Pokal). Für deren Nutzung müssen sich die Internetsurfer auf der jeweiligen Webseite registrieren, um anschließend gegen die Zahlung von einigen Euros die Spiele live verfolgen zu können. Zum anderen gibt es freie Streaming-Angebote, die keinen Cent kosten – und umstritten sind.
Für Letztere existieren eigene Internet-Programmzeitschriften wie MyP2P. Dort werden von der deutschen Bundesliga bis zur japanischen J-League nahezu alle weltweit live übertragenen Partien fein säuberlich aufgelistet. Ein Klick auf das gewünschte Spiel und schon öffnet sich ein Fenster, in dem die verfügbaren Live-Streams aufgelistet sind. Die verlinkten Anbieter heißen mal "Iraqgoals", "CCTV5" oder "Shenzhen Sports", doch auch offensichtlich privat eingestellte Premiere-Streams sind dort zu finden.
Kleiner Fernseher, großes Fußball-Kino
Einige Spiele können mit dem auf Windows-Rechnern in der Regel installierten Media-Player angesehen werden. Für die meisten Partien jedoch benötigen Computernutzer eine spezielle Software, die wie ein kleiner Fernseher ausgewählte Filme auf dem Monitor sichtbar macht. Die bekanntesten heißen Sopcast, TVAnts, PPMate oder Uusee. Zu finden sind sie kostenlos im Web.Aber wie legal ist das Ansehen solcher Streams überhaupt? Eine Antwort gibt Professor Lambert Grosskopf, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Bremen: "Das Betrachten von Onlinestreams ist zulässig, sofern das Angebot nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt", sagt Grosskopf. Offensichtlich rechtswidrig ist zum Beispiel das Verfolgen eines kostenlosen Premiere-Streams, denn "da weiß eigentlich jeder in Deutschland, dass man dafür ein Abo abschließen muss", betont der Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Streams, wie zum Beispiel der des chinesischen Senders CCTV5, durchaus gesehen werden dürfen. Die Dezentralität des Internets wird dadurch zum Problem für Rechte-Inhaber wie Premiere. Gegen ausländische Anbieter, die über die jeweiligen Senderechte in ihrem Land verfügen, kann Premiere kaum vorgehen.
Wie zeitgemäß ist das Urheberrecht?
Ob das Abrufen eines Streams überhaupt geahndet werden kann, stellt Professor Grosskopf in Frage: "Die Nutzung ist nicht strafbewehrt, weil keine Vervielfältigung stattfindet." Grundsätzlich sei es für Online-Nutzer schwer nachzuprüfen, wer die Rechte habe. Das Problem liege im Urheberrecht selbst begründet. Man müsse überlegen, ob es noch zeitgemäß sei."Das Urheberrecht wurde für die analoge Welt und nicht für die digitale geschaffen", sagt Grosskopf. Viele Internetnutzer scheinen sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Download- oder Streaming-Angeboten nicht zu stellen. Verwunderlich ist das nicht, benötigen sie doch nur wenige Klicks, um Musik oder eben eine Fußball-Liveübertragung auf ihren Rechner zu holen.