Gütersloh (ai). Wegen Körperverletzung, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger hat der Gütersloher Axel Schöpf Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm gestellt.
Betroffen sind zwei Richter am Bielefelder Amtsgericht, ein Staatsanwalt, vier Polizeibeamte und der Leiter der damaligen Mordkommission "Korn". Hintergrund ist die zwangsweise Entnahme einer Speichelprobe am 7. Juli 2010 im Rahmen eines Massengentests. Der Test sollte auf die Spur des bis heute nicht gefassten Mörders von Ingrid Amtenbrink führen.
Schöpf hatte sich aus Datenschutzgründen geweigert. Daraufhin hatte ein Bielefelder Staatsanwalt eine Ermittlung wegen Mordverdachts eingeleitet. Die Ermittlung war der Hebel, mit dem das Amtsgericht die zwangsweise Entnahme und eine Wohnungsdurchsuchung anordnen konnte. Die betreffenden Polizisten hatten den Beschluss am 7. Juli vollstreckt, obwohl Schöpf über seinen Rechtsanwalt Martin Rother zuvor mehrere Eingaben beim Amtsgericht gemacht hatte.
Im September 2010 hatte das Landgericht Bielefeld das Vorgehen der Beamten als rechtswidrig erklärt und als Eingriff in die Grundrechte eingestuft. Auch das Gütersloher Amtsgericht hat das Vorgehen gerügt.
Gegen Schöpf bestand nämlich zu keiner Zeit ein Tatverdacht, nicht einmal ein so genannter Anfangsverdacht. Er hatte lediglich in der Vergangenheit in der Nähe des Opfers gewohnt.