Gronau/Bad Oeynhausen (lnw/nw). Dem Klettergerüst, an dem ein Kleinkind im Münsterland gestorben ist, sei mehrmals ein Prüfsiegel von Sachverständigen ausgestellt worden. Das Spielgerät stehe seit mehr als drei Jahren in der Kinderkrippe in Gronau, teilte der Vorstandssprecher der betroffenen Diakonischen Stiftung Wittekindshof mit Sitz in Bad Oeynhausen, Pfarrer Dierk Starnitzke, in einem offenen Brief am Dienstag Abend mit. Bei den technischen Überprüfungen habe es nie eine Beanstandung gegeben. Das Gerät ist laut Stiftung "speziell für Kinder von ein bis vier Jahren entwickelt".
Vor den Augen ihrer Zwillingsschwester war in der Krippe eine Zweijährige beim Spielen zwischen einem Kletterkasten und der Zimmerdecke steckengeblieben und hatte keine Luft mehr bekommen. Das Mädchen wurde im Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Die Ärzte konnten es nicht mehr retten. Das Unglück war am Donnerstag passiert. Die Einrichtung stehe unter Schock. "Wir sind tief betroffen und trauern mit der Familie", so Starnizke.
Nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde beim Einbau des Spielgerätes vermutlich der vorgeschriebene Abstand zwischen der Oberkante des Klettergerüstes und der Zimmerdecke nicht eingehalten.
"Wir werden lange brauchen, um dieses Ereignis zu verkraften."
Ein weiterer Vertreter der Stiftung nahm in einer Mitteilung die Betreuerinnen in Schutz, die am Unglückstag Dienst hatten. "Nach allen Berichten, die mir vorliegen, haben sie professionell reagiert", berichtete der Ressortleiter für die Wittekindshofer Angebote im Kreis Borken, Reiner Breder. "Sie haben das umgesetzt, was sie in Fortbildungen für Erste Hilfe beim Kind gelernt haben.Aber danach waren ihre Kräfte am Ende".
Pfarrer Starnitzke schilderte das Entsetzen über den Unfall der Zweijährigen. "Wir werden lange brauchen, um dieses Ereignis zu verkraften." Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Betreuerin, die sich zum Zeitpunkt des Unglücks in einem anderen Raum aufgehalten hatte, wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Wegen möglicher Versäumnisse wird zudem gegen einen technischen Sachverständigen ermittelt. Er soll für den Aufbau des Geräts verantwortlich sein.