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DETMOLD/LEMGO

Internetbekannter missbraucht Kind

Bewährungsstrafe für 66-Jährigen

- © Symbolfoto: dpa
(© Symbolfoto: dpa)

Detmold/Lemgo (huc). Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitz von Kinderpornografie hat die Jugendschutzkammer des Landgerichts Detmold einen 66-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Bei ihm waren neun kinderpornografische Bilder sichergestellt worden.

Der Angeklagte gab zu, eine damals 13-jährige Schülerin aus Lemgo im Sommer 2011 über das Internetportal "Gute Frage.de" kennengelernt zu haben. Daraus habe sich ein intensiver Kontakt entwickelt, der unter anderem über "Facebook" fortgesetzt worden sei. Schnell sei der Chat dann in eine sexuelle Richtung gegangen. Schließlich verabredete er sich mit dem Kind in einem Hotelzimmer und missbrauchte es. Dem ersten Treffen folgten weitere. Der 66-Jährige beharrte aber darauf, dass er die Schülerin für 15 Jahre alt gehalten habe.

Das Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten aus. Richter Ulrich Niemeyer berichtete später, das Mädchen habe den Angeklagten wohl nie ausdrücklich über ihr Alter informiert. Schon ihre Zahnspange, aber auch ein Schriftstück, dass der Angeklagte hatte, hätten ihm aber klar machen müssen, dass er ein Kind vor sich hatte. Das räumte schließlich auch der 66-Jährige ein. Er habe einfach in Kauf genommen, dass seine Sexualpartnerin erst 13 Jahre alt war.

Das Gericht honorierte das Geständnis mit einer Bewährungsstrafe. "Der Angeklagte hat gezeigt, dass er zu seinen Taten steht", sagte Niemeyer. Es sei aber ein "Schreckensszenario", wenn das Vertrauen eines Kindes derartig ausgenutzt werde.

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