Bielefeld/Münster. Die erste Runde der Bewerbungen um einen Studienplatz wurde am Montag abgeschlossen. Ergebnisse über Erfolg oder Misserfolg liegen noch nicht vor. Doch die Eckdaten haben sich trotz des Hochschulpakts von Bund und Ländern nicht grundsätzlich verändert.
Weil es immer mehr Studienbewerber gibt, werden die Plätze immer knapper und die Wartezeiten länger. Ein Verwaltungsgericht hält das für verfassungswidrig und verwies die Klage eines Bewerbers um einen Medizin-Studienplatz an das Bundesverfassungsgericht.
Wer Arzt werden will, braucht in Deutschland eine Abi-Note mit einer eins vor dem Komma – oder viel Geduld. Denn Wartezeit gehört zu den wichtigsten Kriterien bei der Studienplatzvergabe. Nicht nur im Studienfach Medizin. Längst haben die Hochschulen die Zulassungsbeschränkung durch einen Numerus clausus (NC) als willkommenes Abwehrmittel gegen die zunehmende Überfüllung von Hörsälen, Seminaren und Labors ausgemacht; kaum ein Fach, das nicht mit einem NC belegt ist.
Numerus-Clausus als temporäre Maßnahme gedacht
Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht 1972 in seinem Numerus-clausus-Urteil Zulassungsbeschränkungen als vorübergehende Notmaßnahme verstanden. Doch die Richter hatten es versäumt, deutlich zu klären, ob es auch eine Verpflichtung des Staates zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze geben müsse.
Sie beließen es in freiheitlicher Prosa dabei, dass sich "ein absoluter Numerus clausus, der zum Ausschluss eines erheblichen Teils hochschulreifer Bewerber vom Studium ihrer Wahl führt, am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegt".
Seit fünf Jahren wartet ein Mandant des Münsteraner Rechtsanwalts Wilhelm Achelpöhler auf einen Medizin-Studienplatz.
Vergeblich – sein Notenschnitt war zu schlecht, und um sonstige Auswahlkriterien wie etwa einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest scheren sich die Fakultäten nicht. Und so hat der verhinderte Medizinstudent die Wartezeit überbrückt mit einer Berufsausbildung als Physiotherapeuten. Das bringt zwar Bonuspunkte, aber kaum mehr als bloßes Warten.
Bedeutung der allgemeinen Hochschulreife sinkt stetig
Gelsenkirchener Verwaltungsrichter haben Zweifel, dass die fünfjährige Wartezeit des Physiotherapeuten mit dem Verfassungsrecht auf freie Berufswahl und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Das Gericht ist bundesweit zuständig für alle Verfahren gegen die Stiftung für Hochschulzulassung mit Sitz in Dortmund. Laut Verwaltungsgericht haben über 60 Prozent der Abiturienten eines Jahrgangs überhaupt keine Chance, über ihre Note einen Studienplatz zu erhalten. "Bei der Zulassung über Wartezeit bestehen heute Wartezeiten, die länger gehen als das ganze Medizinstudium", sagt Achelpöhler.Der gebürtige Bielefelder rechnet mit einem positiven Ausgang. Zumal die Bedeutung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife seit 1972 stetig abgenommen hat. "In den harten NC-Fächern gibt es heute nur für jeden fünften Bewerber einen Studienplatz, während vor 40 Jahren immerhin jeder vierte versorgt wurde", sagt der Spezialist für Hochschulrecht. Er sieht neue Arbeit auf sich zukommen durch die Begrenzung der Masterstudiengänge. Auch hier werde die Berufsfreiheit begrenzt.