Bielefeld. Für Doris Brockelt ist seit Jahren klar: "Ich pflege meine Eltern zu Hause – bis zum Ende." Die Bielefelderin, die zudem als Krankenschwester arbeitet, sagt: "Das steht ihnen zu." Familienministerin Kristina Schröder möchte mit dem Gesetz über die Familienpflegezeit, zu dem es nun neue Zahlen gibt, Arbeitnehmer wie Doris Brockelt entlasten. Die 55-Jährige schüttelt darüber nur den Kopf: "Das ist alles Quatsch."
Jeden Tag kümmert sich die Bielefelderin um ihre Eltern. Ihr Vater, 87 Jahre alt, hat mehrere Schlaganfälle erlitten und wurde in Pflegestufe zwei eingestuft. Ihre Mutter, 81 Jahre alt, hat Alzheimer und auch Pflegestufe zwei. Die Betreuung ihrer Eltern regelt Doris Brockelt alleine, lediglich ein Pflegedienst kommt abends, um die Eltern ins Bett zu bringen.
Die 55-jährige Bielefelderin Brockelt leistet zusätzlich sieben Nachtschichten pro Monat im Krankenhaus. Das sind 70 Stunden im Monat. Würde sie die Familienpflegezeit beanspruchen, könnte sie ihre Arbeitszeit zwei Jahre lang auf 15 Stunden pro Woche senken, also 60 Stunden im Monat. In der verbleibenden Zeit würde sie dann zu Hause umso mehr ihre Eltern pflegen. Der Verdienstausfall würde ihr zur Hälfte erstattet werden, allerdings müsste sie nach dem Ende der zweijährigen Pflegezeit so lange zu geringeren Bezügen arbeiten, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. "Und das wage ich nicht", sagt Doris Brockelt.
Die Idee hinter dem Gesetz
- Das Gesetz über die Familienpflegezeit trat zum 1. Februar 2012 in Kraft.
- Arbeitnehmer können bis zu zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit verringern, um ihre Angehörigen zu pflegen – auf bis zu 15 Stunden pro Woche. Die Hälfte des Verdienstausfalls wird dem Arbeitnehmer aus Bundesmitteln erstattet. Nach dem Ende der Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer dieselbe Zeit lang zum Satz des Pflegezeiteinkommens bei normaler Arbeitszeit weiter, also für weniger Geld.
- Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sieht in der Familienpflegezeit eine Lösung, um dem Fachkräftemangel in der Pflegebranche entgegenzuwirken und gleichzeitig Familienfreundlichkeit bei der Pflege von Verwandten zu steigern. (jbö)
Bielefelderin arbeitet seit 1975 als Krankenschwester
De facto leiste sie während der Familienpflegezeit ja nicht weniger Arbeit, sondern neben dem reduzierten Job noch die Pflege von Angehörigen – für weniger Geld. "Und das schlaucht." Dass Familienministerin Kristina Schröder denke, die Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten ginge "mal eben so", ist laut Doris Brockelt "nicht wertschätzend für die gesamte Pflegebranche".
Gerade als gelernte Kraft aus dem Gesundheitswesen – die Bielefelderin arbeitet seit 1975 als Krankenschwester – wisse sie, wie belastend die Pflege von Angehörigen sei. Für Fachfremde, die ihre Verwandten durch das Gesetz zur Familienpflegezeit pflegen können, sei die Aufgabe umso belastender, sagt Brockelt. Sie befürchtet: Die intensive Pflegezeit zusätzlich zum Job führt bei vielen wegen psychischer und körperlicher Belastung zur Berufsunfähigkeit.
Von der Familienpflegezeit hält Doris Brockelt auch deshalb nichts, weil sie nicht weiß, wie viel Zeit ihr mit den Eltern noch bleibt. "Wenn ich die zweijährige Pflegezeit nehme und meine Eltern danach noch leben, ich aber wieder voll einsteigen muss in den Beruf – was dann?", fragt sie sich. Sie meint, dass ihre Eltern dann erst recht an sie gewöhnt seien, und sorgt sich vor allem um ihre alzheimerkranke Mutter. "Fremde Leute sind dann doch erst recht Gift für sie."
"Flop mit Ansage"
Sozialverbände wie die Arbeiterwohlfahrt kritisierten das 2012 in Kraft getretene Gesetz schon früh als "Totalausfall". Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnet es als "Flop mit Ansage". Vor allem wegen der jüngst veröffentlichten Zahlen. 2013 haben nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums nur 85 Arbeitgeber ein Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt, um die Gehälter ihrer Beschäftigten während der beanspruchten Familienpflegezeit zu finanzieren. 2012 waren es 135 Anträge.
"Die genannten Zahlen geben keinen Aufschluss darüber, wie viele Personen die Familienpflegezeit tatsächlich in Anspruch genommen haben", teilt ein Ministeriumssprecher mit. Denn viele Unternehmen beantragten "gerade in der Anfangsphase keine Refinanzierung". Eine Meldepflicht für die Familienpflegezeit besteht nicht.
Der Sprecher räumt allerdings ein, dass die Familienpflegezeit "eine Anlaufzeit" benötige. Zufriedenheit mit dem Echo auf das Gesetz hört sich anders an. Könnte Doris Brockelt Familienministerin Kristina Schröder Rückmeldung auf die Familienpflegezeit geben, würde sie übrigens Folgendes sagen: "Frau Schröder kann ja mal gerne ihre eigenen Eltern pflegen."